Amt Deutsches Volksbildungswerk

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Das Deutsche Volksbildungswerk (DVW) war von Mitte 1936 bis 1945 ein Amt der NSG. Kraft durch Freude. Charakterliche und weltanschauliche Festigung durch die Vermittlung von Erkenntnissen auf allen Lebensgebieten und der Weckung schöpferischer Kräfte zur Festigung der Volksgemeinschaft waren Ziele dieser Volksbildung.

Die Volksbildungsarbeit/Erwachsenenbildung des DVW erfaßte als weltanschauliche Erziehung die von der NSDAP nicht betreuten Deutschen. Bis Mitte 1936 fand hier noch die Schulung der KDF-Warte statt, dann fortgesetzt im Amt Werkschar und Schulung. Volksbildungsgemeinschaften und in größeren Betrieben die Volksbildungsstätten sorgten für das Bildungswerk vor Ort. Das Vortragswesen zeigte Zusammenhängen von Geschichte, Kultur, Rasse und Volk zur Vertiefung in Arbeitsgemeinschaften auf. Schöpferisch wurden die Arbeitskreise für Laienschaffen (außerberufliche Kunstausübung) tätig. Dazu kamen die Arbeitskreise für Musik zur Pflege der Hausmusik. Die Kulturkreise fremder Völker wurden durch Sprachkurse und Kulturfahrten nähergebracht. In den Verantwortungsbereich des DVW fielen auch die Werkbüchereien. Die im April 1939[1] gegründete Reichsarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung bestimmte das DVW zum alleinigen Träger der Erwachsenenbildung. Damit war das DVW über die eigenen Volkshochschulen hinaus auch für alle anderen Volkshochschulen mitverantwortlich.

1936 1937 1938
Volksbildungsstätten - 232 325
Lehrkräfte - 6.787 7.971
Hörer - 221.135 205.016
Musikschulen - - 30
Werkbüchereien 200 - 5.260
Bände 50.000 - 584.200

Literatur

  • Keim, Helmut/Urbach, Dietrich: Volksbildung in Deutschland 1933-1945 - Einführung und Dokumente. 1976.
  • Förderung von Wissen und Bildung. In: Marrenbach, Otto: Fundamente des Sieges - Die Gesamtarbeit der Deutschen Arbeitsfront von 1933 bis 1940. 1940. S. 339-343.

Fußnoten

  1. 29. November 1937 nach Saalfrank: Jüdische Erwachsenenbildung im Dritten Reich. 1997. S. 38.; nach Keim, Helmut/Urbach, Dietrich. S. 21 für 18. April 1939 nur reichseinheitliche Richtlinien für die schon bestehende RAG