Dhimmi

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Ein Dhimmi ist im traditionellen islamischen Recht ein Nicht-Mohammedaner, der als Schutzbefohlener unter islamischer Herrschaft lebt. Der Rechtsstatus der Dhimma umfaßte zunächst nur christliche und jüdische Untertanen, wurde aber später auch auf Angehörige anderer Religionen ausgeweitet.

Gesellschaftsvertrag

Der Ursprung der Dhimma geht auf Herrschafts- und Schutzverträge zurück, die Mohammed mit einigen unterworfenen christlichen und jüdischen Gemeinden bei der Eroberung Arabiens abschloß. Im Zuge der islamischen Expansion, die von einer dünnen mohammedanischen Erobererschicht vorangetrieben wurde, wurde die Rechtsinstitution zur Akkomodation der zahlreichen unterworfenen Fremdvölker ausgebaut.

In einer Art Gesellschaftsvertrag wurde den Dhimmis staatlicher Schutz von Leben und Eigentum gewährt. Im Gegenzug mußten diese die gesellschaftliche und politische Führungsrolle des Islam anerkennen und eine Kopfsteuer, Dschizya genannt, an den mohammedanischen Herrscher entrichten.

Dhimmitude

Im heutigen Rechtsverständnis entsprechen Dhimmis Bürgern zweiter Klasse. Der abgeleitete Ausdruck Dhimmitude wird für eine unterwürfige Haltung vor allem antinationaler, linker Kreise verwendet, die sich an den politischen Islam anbiedern und dessen Forderungen nach Sonderrechten bereitwillig nachgeben.

Siehe auch

Literatur

  • Encyclopaedia of Islam, Second Edition: D̲h̲imma, Brill 2012

Verweise