Dienstnadel für deutsche Eisenbahnerinnen

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Vergrößert — Breite: 30 mm, Höhe: 22 mm.

Das Dienstnadel für deutsche Eisenbahnerinnen war im Zweiten Weltkrieg eine nationalsozialistische Auszeichnung.

Hintergrund

Unbekannt ist bis heute das exakte Stiftungsdatum einer der seltensten zivilen Auszeichnungen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges geblieben: der Dienst¬nadel für deutsche Eisenbahnerinnen. Mit größter Wahrscheinlichkeit ist die Stiftung im August 1944 erfolgt. Die Zeitschrift Die Reichsbahn — Amtliches Nachrichtenblatt der Deutschen Reichsbahn veröffentlichte in der Nr. 36-37 — vom 6.-13. September 1944 folgenden Text:

Die bei der Deutschen Reichsbahn und den deutschen nichtreichseigenen Eisenbahnen in großer Anzahl eingestellten Frauen haben sich im Eisenbahndienst ausgezeichnet bewährt. Mit ihrem Arbeitseifer und ihrer Pflichttreue haben sie dazu beigetragen, daß die deutschen Eisenbahnen ihre gewaltigen Aufgaben im Dienste der Kriegsführung und Kriegswirtschaft erfüllen können. In Würdigung der beispielhaften Leistungen der deutschen Eisenbahnerinnen hat der Reichsverkehrsminister vor kurzem eine Dienstnadel als besondere Auszeichnung für Eisenbahnerinnen gestiftet. Sie wird an die weiblichen Gefolgschaftsmitglieder verliehen, die unter besonders schwierigen Verhältnissen an Stelle eines Mannes bei den deutschen Eisenbahnen Dienst leisten und soll zugleich den Dank der männlichen Gefolgschaft der deutschen Eisenbahnen für die Mitarbeit zum Ausdruck bringen, die die Frau Seite an Seite mit dem Mann im schweren Kriegseinsatz leistet.
Die Dienstnadel wird in drei Stufen verliehen, und zwar in Bronze für dreijährige, in Silber für sechsjährige und in Gold für zehnjährige Beschäftigung.

Nachdem die Deutsche Uniformen-Zehschrift vom September 1944 einen stark gekürzten Text — siehe oben — veröffentlicht hatte und in diesem die Dienstnadel eine »Ehrennadel« genannt hatte, mußte die Redaktion der Zeitschrift in ihrer Oktober-Nummer eine Berichtigung der Präsidialkanzlei — Ordens-Kanzlei — bringen. In dieser hieß es u. a., daß der Ausdruck Ehrennadel falsch sei und diese Dienstnadel kein Ehrenzeichen im Sinne des Ordensgesetzes von 1937 sei.