Diskussion:Alliierter Kontrollrat/Archiv/2012

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Gilt das Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland noch? Welche von den Dreimächten bzw. Viermächten eingesetzten Rechtsverordnungen gelten überhaupt noch? Hier benötigen wir noch mehr Klarheit. Gruß --Weserbuerger 12:15, 1. Jan. 2012 (CET)

Also in dem Abkommen steht in Art. 1, daß die Oberhoheit von den Kommandanten der Streitkräfte ausgeübt wird. Das gilt nicht mehr. Für die BRD haben die Drei Westmächte alle Rechte (siehe Berlinübereinkommen); für Deutschland als Ganzes die Viermächte. Es gibt aber noch einiges, was man schreiben kann. Ich werde mich als nächstes dem 2+4-Vertrag widmen. Gruß--Schakal 12:35, 1. Jan. 2012 (CET)

Ich habe den Artikel Viermächte entsprechend ergänzt. Schaut da noch mal drauf, ob das so bleiben kann. Gruß --Weserbuerger 16:51, 1. Jan. 2012 (CET)

Dies und Das

Dies war natürlich keine „kleine Änderung“. Ich hatte das entsprechende Häkchen aus Versehen gesetzt. Gruß --Weserbuerger 17:00, 2. Jan. 2012 (CET)