Viermächte
Unter den Viermächten versteht man im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg die VSA als Hauptsiegermacht, Großbritannien, die Sowjetunion und das später hinzugetretene Frankreich. Als Siegermächte haben sich diese Staaten die gemeinsame Verantwortung und insofern die oberste Regierungsgewalt für Deutschland als Ganzes gemäß Berliner Deklaration in den Grenzen vom 31.12.1937 ausbedungen und dies besatzungsrechtlich und organisatorisch umgesetzt.[1] Dementsprechend wurde diesen Mächten jeweils ein Territorialsektor der Reichshauptstadt Berlin zugeteilt. Die Verantwortung der Viermächte für Deutschland als Ganzes liegt immer noch bei den jeweiligen Regierungschefs der Viermächte, auch nachdem die Sowjetunion 1990 wesentliche Teile ihrer bis dahin wahrgenommenen Besatzungsinteressen aufgegeben hatte und die vormals installierten Vier Mächte (Militärkommandaturen der Siegermächte) aufgelöst worden waren. Mit der Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten[2] vom 2. Oktober 1990 kam es lediglich zu einer (vorübergehenden) Aussetzung, jedoch nicht zu einer Aufhebung der von den Viermächten ausbedungenen Rechte in bezug auf Deutschland als Ganzes.
Siehe auch
- Kontrollratsgesetz
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Rechtslage der BRD
- SHAEF
- Londoner Sechsmächtekonferenz