Diskussion:Blutschutzgesetz/Archiv/2011

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Folgendes Zitat habe ich aus dem Artikel herausgenommen:

Die Erfahrung, dass ‚jüdisches Blut’ als Grund für die Exklusion aus dem Staatsverband gelten kann, wurde zum jüdischen Trauma. Ihre Verarbeitung manifestiert sich unter anderem im israelischen Naturalisationsverfahren: als Jude gilt hier zum Zwecke der Einbürgerung, der/diejenige, der/die in Deutschland zum Zwecke der Ausbürgerung als Jude galt. Damit gilt für Israel als jüdischen Staat nicht die halachische bzw. die religiöse Definition des Judentums, sondern ähnliche Kriterien, wie die vom nationalsozialistischen Staat definierten.“[1]

Hier wird nämlich circa 50 Jahre nach der Gründung Israels versucht, in einer Vertauschung von Ursache und Wirkung das jüdischen Rassegesetz als eine Folge des deutschen Blutzschutzgesetzes bzw. der „Judenverfolgung“ der armen Juden durch die bösen Deutschen darzustellen. Dabei war es in Wahrheit schon seit jeher ein Teil des Judentums, wie u. a. das von mir eingefügte Bibelzitat belegt. Das deutschen Blutzschutzgesetz und andere Maßnahmen trafen im Grunde nur den "harten Kern" des Judentums, also diejenigen, deren Vorfahren sich seit und trotz der Emanzipation immer wieder nur mit Juden gepaart und somit das jüdischen Vermischungsverbot beachtet haben. -- Herr Soundso 16:20, 7. Nov. 2011 (CET)

Fußnoten

  1. Weiss, Yfaat (Haifa): Das „deutsche Blut“ und die Juden. Jüdische Rezeptionen der Nürnberger Gesetze. In: Kerner, Max (Hrsg.): Eine Welt – eine Geschichte? 43. Deutscher Historikertag in Aachen. 26. bis 29. September 2000. Berichtsband. München: Oldenbourger Wissenschaftsverlag 2001, S. 31-32