Diskussion:Caspar, Horst

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"Mischling zweiten Grades"

Diese Beschreibung finde ich nicht passend. Wenn man nicht weiß, was ein Mischling zweiten Grades ist, kann man auch diesen Abschnitt nicht verstehen. Ich bitte um eine alternative Schreibweise. --Ruhr123 16:49, 4. Mai 2011 (CEST)

EDIT: Ein Verweis auf die Nürnberger Gesetze wäre angebracht. Falls jemand anderer Meinung ist, bitte Begründen. --Ruhr123 16:55, 4. Mai 2011 (CEST)

Habe einen Verweis und eine Weiterleitung zu Vierteljude erstellt. Gruß Rauhreif 19:10, 4. Mai 2011 (CEST)