Diskussion:Hollaender, Walter

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Halbjude vs. Deutschblütigkeitsbescheinigung

Oberst Hollaender wurde eine Deutschblütigkeitsbescheinigung ausgestellt. Warum wird er noch immer in der Kat. Halbjude geführt, wo das doch damals ein Makel war, der somit als getilgt galt? Zum Vergleich: Anton Graf Arco auf Valley hatte auch eine jüdische Mutter, wird aber - m.E. zu Recht - nicht in der Kat. Halbjude geführt. Rudolfsson 08:27, 16. Ernting (August) 2016 (CEST)

Dann müßten bei allen Putschisten des 20. Juli 1944 die Auszeichnungs- und Beförderungslisten sowie die Ordens- und Dienstgradkategorien weg, denn diese wurden diesen ja ebenfalls aberkannt. MkG --Widerstandberlinnord 16:17, 16. Ernting (August) 2016 (CEST) Weiterhin bräuchte ja dann ein General, welcher bspw. mit 90 Jahren verstarb auch nicht in die Kategorie:HJ-Mitglied denn seine letzte Stellung war ja höher. Ich sehe das eher so, daß das nicht in den Einleitungssatz gehört aber in der Kategorisierung bzw. den Lebenslauf schon mit hineingehört. MkG --Widerstandberlinnord 16:20, 16. Ernting (August) 2016 (CEST)

Aus der selbstgestellten Falle — nämlich eine nur kurze Zeit gerbäuchliche Kategorisierung (»Halbjuden«, »Vierteljuden« usw.) zu übernehmen — führt meines Erachtens nur ein Weg heraus: Kennzeichnungen dieser Art sind deutlich als zeitgebunden zu kennzeichnen. Das Lexikon Metapedia selber verfährt hingegen unter Verwendung von neutralen Formulierungen wie: »nach der mütterlichen Seite jüdischer Herkunft« oder »nach der väterlichen Seite jüdischer Herkunft«...

~ CodexThelema 16:48, 16. Ernting (August) 2016 (CEST)

Könnte man nicht schreiben: Mit Verkündung der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 bis 1939 galt Walter Hollaender als sogenannter Mischling I. Grades (vulgo Halbjude). Diese Einstufung fiel weg, als Hollaender 1939 eine Deutschblütigkeitsbescheinigung von Adolf Hitler erhielt. Rudolfsson 20:06, 16. Ernting (August) 2016 (CEST)

Das Wort »vulgo« bedeutet: gewöhnlich, volkstümlich, allgemein gebräuchlich... Begriffe aus einem Gesetzestext, die für eine knappe Zeit tatsächlich »allgemein gebräuchlich« waren, bleiben dennoch Juristensprache (die anderen Implikationen spare ich jetzt mal aus). Wenn Du Deinen guten Text einsetzt, was ich vorschlage, schreibe bitte: »gesetzlich: „Halbjude“«, mit oder ohne Klammern...

~ CodexThelema 21:02, 16. Ernting (August) 2016 (CEST)

Auf den bekannten Bildtafeln zu den Nürnberger Gesetzen habe ich immer nur Mischling I. Grades und Mischling II. Grades gelesen. Den Begriff Halbjude oder Vierteljude habe ich immer nur als volkstümlichen Begriff gesehen, während kaum jemand die Begriffe Mischling I. oder II. Grades in einer Unterhaltung verwendet hat. Im Gesetzestext habe ich immer nur den Begriff "Jude" gesehen. Daher das Wort "vulgo". Rudolfsson 09:30, 17. Ernting (August) 2016 (CEST)

So peinlich das ist, aber ich muß hier auf die Schnelle doch mal die Konkurrenz zitieren, die meldet, daß in Zeitungsartikeln und Gesetzeskommentaren das Wort »Halbjude« regulär auftauchte:

»Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff „jüdischer Mischling“ wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 definiert. „Jüdische Mischlinge“ waren danach Deutsche, die von einem oder zwei „volljüdischen“ Großeltern abstammten, jedoch keine weitergehende Bindung zum Judentum hatten. Wer hingegen – bei gleicher Abstammung von zwei jüdischen Großeltern – der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder mit einem Juden verheiratet war, wurde den Volljuden gleichgestellt und als „Jude“ bezeichnet – später wurde dafür der Begriff Geltungsjude benutzt. Beim Heiratsverbot von Juden mit „Deutschblütigen“, das nach den Nürnberger Rassegesetzen ausgeformt und in Verordnungen gefasst wurde, war von Bedeutung, ob ein „jüdischer Mischling“ zwei jüdische Großelternteile oder nur einen Großelternteil hatte. In einem Runderlass des Reichsministers des Inneren Wilhelm Frick vom 26. November 1935 wurden dafür die Begriffe „jüdischer Mischling ersten Grades“ beziehungsweise „jüdischer Mischling zweiten Grades“ geprägt. Zunehmend wurden in Gesetzeskommentaren, Zeitungen und Schulbüchern dafür auch die leichter verständlichen Begriffe wie „Halbjude“ und „Vierteljude“ verwendet, die im Duden erstmals 1941 zu finden sind.«

Das glaube ich der deutschen Wikipedia (Artikel: »Jüdischer Mischling«) jetzt ausnahmsweise mal...

~ CodexThelema 11:42, 17. Ernting (August) 2016 (CEST)

Dann ist eigentlich alles geklärt! Rudolfsson 11:59, 17. Ernting (August) 2016 (CEST)