Diskussion:Quelle / Musterantrag Holocaustprozess
Quelle wäre ganz gut. Gruß --Rauhreif 00:02, 8. Mai 2010 (CEST) Die Quelle ist Horst Mahler.
Er kann es noch autorisieren wenn Du möchtest. Gruß--Raffael 00:05, 8. Mai 2010 (CEST)
Das Problem ist eher, das da keiner drin rumfummeln darf! Da mußt Du halt aufpassen.;-)) Nicht das dann jemand was falsches bei Gericht einreicht. Gruß--Raffael 00:07, 8. Mai 2010 (CEST)
Du hast Dir das ja nicht ausgedacht, sondern irgendwoher übernommen. DAS ist die Quelle. Oder BIST Du Horst Mahler? Das würde mich schwer wundern, da ich vor Kurzem noch mit ihm selbst gesprochen habe. Bedauerlicherweise ist er aber momentan bekanntermaßen nicht in der Lage, hier irgendwas zu autorisieren. Gruß --Rauhreif 00:23, 8. Mai 2010 (CEST)
Ne Rauhreif, ich bin nicht Horst Mahler und werde mich dazu auch nicht einlassen - sonst könnte ich gleich meinen Klarnamen hier reinschreiben. Wenn Du so eine Quelle suchst, kannst Du diese hier nehmen : http://www.kehrusker.net/index.php?option=com_content&view=article&id=540:presseerklaerung-horst-mahlers-zum-bvg-beschluss-vom-4112009&catid=70:ewiges-recht&Itemid=96. Aber das ist in diesem Fall eine Pseudoquelle. Man kann Herrn Mahler ruhig direkt einsetzen - er hat das als Presseerklärung rausgegeben. Gruß.--Raffael 00:37, 8. Mai 2010 (CEST)
ICH suche die nicht. Der Artikel sucht sie. Und da muß sie auch rein. Eine Sekundärquelle ist besser gar keine. Gerade, wenn es sich um einen zitierten Textabschnitt handelt. Gruß --Rauhreif 00:39, 8. Mai 2010 (CEST)
Ich will mich nicht streiten Rauhreif - die Quelle ist Horst Mahler - der Herausgeber der Presseerklärung. Aber natürlich komme ich Deinem Wunsch nach. --Raffael 00:42, 8. Mai 2010 (CEST)
PS:Dann schreib das auch dort rein. Wie man das eben so macht: Quelle Horst Mahler, blabla am im blabla... während seines Aufenthalts bei... niedergeschrieben blabla... zitiert auf Kehrusker blabla... Und der Verweis zu Kehrusker eben. So geht das nun mal! :-) Gruß --Rauhreif 00:43, 8. Mai 2010 (CEST)
So ungefähr sollte das sein. 2-3 Sätze Einleitung erleichtern dem Leser noch die Orientierung. Gruß --Rauhreif 00:49, 8. Mai 2010 (CEST)
Ich wollte das ja eigentlich als praktischen Hinweis für eventuell Hilfesuchende verstanden wissen. Deswegen habe ich es auch auf der Hauptseite von Horst Mahler ganz oben eingefügt, damit man es gleich findet. Es sollte eben keine Einleitung enthalten sondern nur, den nackten Text. Deswegen wollte ich auch keine Pseudoquelle angeben. Ich denke, das ist auch im Interesse von Herrn Mahler. Vielleicht bist Du ja so nett und bittest ihn um ein signiertes Exemplar der Presseerklärung, dann ist das Thema vom Tisch. Ich sitze zu weit ab vom Schuß - kann das aber natürlich auch übernehmen wenn Du keine Zeit hast. ;-)) Gruß--Raffael 01:01, 8. Mai 2010 (CEST)
Aber sicher! Ich fahre gleich Morgen hin! :-) :-) :-) Die "Pseudo"-Quelle ist völlig korrekt. So muß das sein. Alles andere ist Mist. Eine Einleitung muß nicht in einer Quelle sein. Aber sie KANN eingefügt werden. So geht es aber durchaus, wenn Du nur den rohen Text willst. Gruß --Rauhreif 01:07, 8. Mai 2010 (CEST)
Das geht auch per Post. ;-) Gruß--Raffael 01:13, 8. Mai 2010 (CEST)
Dann könnte ich ja gleich einen Klarnamen hier reinschreiben. :-) So, nun... Genug der Scherze... Gute Nacht. Gruß --Rauhreif 01:16, 8. Mai 2010 (CEST)
....ja, damit Du auch gut schlafen kannst, guck bitte nochmal, was ich auf der Seite von Horst Mahler neu eingefügt hatte. Das ist doch Deine Einleitung! Hierher verirrt sich doch niemand direkt! ;-)) Gruß
Wozu braucht man denn solche Anträge? Man spart sich lieber die Prozeßkosten und geht gleich in den Knast, denn die Verfahren dauern ja auch Monate oder Jahre. Mit Gerichtswegen verlängert man seine Haft nur. Das BRD-Grunzgesetzgericht ist von Satan besessen, da sitzen Freimaurer und andere Satansanbeter. --DasGewisseEtwas 11:31, 8. Mai 2010 (CEST)