Diskussion:Viermächte

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Begriffsabgrenzung

Die Begriffe Vier Mächte und Vier Mächte sind noch nicht für jedermann verständlich abgegrenzt. Ich habe zumindest da noch Schwierigkeiten. Übrigens: Der Viermächte-Vertrag zur Entmilitarisiserung Deutschlands vom 29. April 1946 verwendet für die vier Siegermächte den Terminus Hohe vertragschließende Mächte. Gruß --Weserbuerger 11:43, 31. Dez. 2011 (CET)

Können wir das hier nicht mit Vier Mächte zusammenlegen? Das ist doch völlig verwirrend! Gruß --Rauhreif 01:10, 19. Heuert (Juli) 2012 (CEST)

Man kann das von mir aus zusammenlegen, sollte aber den Unterschied herausstellen. Der BRD-Bürger denkt nämlich auch, daß das identisch ist, was es aber eben nicht ist. Damit macht die BRD ja Geschäft, indem sie Begriffe benutzt, die dem Normalbürger nichts sagen. Wenn Du den Gesetzestext Fußnote2 mal liest wirst Du feststellen, daß die Begriffe dort auch unterschieden werden. Die Vier-Mächte-Rechte werden ausgesetzt, die Rechte der Vier Mächte (!ebenfalls!). Gruß--Schakal 01:38, 19. Heuert (Juli) 2012 (CEST)

Gerade DESHALB wäre eine Zusammenlegung gut. Denn nur dann fällt das auch auf! Gruß Rauhreif 13:27, 19. Heuert (Juli) 2012 (CEST)