Diskussion:Volksverhetzung/Archiv/2012

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Diese Seite ist ein Archiv. Sie enthält abgeschlossene Diskussionen und sollte nicht mehr geändert werden. Wenn du ein archiviertes Thema wieder aufgreifen willst, benutze bitte die aktuelle Diskussionsseite und verweise auf den entsprechenden Abschnitt dieser Archivseite.

[1]

In dem Zusammenhang ist nochmal recht interessant, wie das BRD-Regime auf die eigenen angeblichen Grundrechte scheißt:

Metapedia - Indizierungsbegründung kjm metapedia s10.jpg

von: Metapedia:Projektbeschreibung#Indizierung Gruß Rauhreif 21:56, 3. Jan. 2012 (CET)

[2]

Meiner Ansicht nach gehört das eher nach Holocaustbezweiflung Denn was hat das mit Volksverhetzung zu tun? Weder mit der Version des BRD-Regimes noch mit der tatsächlichen. Gruß Rauhreif 20:05, 27. Hornung (Februar) 2012 (CET)

Vor einiger Zeit lief ein HC-Prozeß, wo ich als Beobachter mit dabei war. Der Angeklagte hatte in einem Forum den HC "geleugnet". Er führte aus, daß er heute den HC nicht mehr leugnet und begründete dies mit einem gewaltigen Irrtum, zu dem er regelrecht gezwungen wurde. Er erklärte hierbei, daß er mit wissenschaftlichen Methoden untersucht hatte, insbesonders das Geschehen in den Gaskammern, ob die Juden mit Hilfe von Zyklon B hätten getötet werden können. Er behauptete vor Gericht, dies sei vollkommen unmöglich gewesen, da die Blausäure niemals so schnell hätte verdampfen können, daß die Konzentration innerhalb der bezeugten Tötungszeit hätte tödlich sein können. Er begründete sein Ergebnis damit, daß ihm damals unbekannt war bzw. sogar von der Historie behauptet wurde, daß die Gaskammern unbeheizt waren. Erst später erfuhr er, daß die Gaskammern doch beheizt waren. Da er einem offenkundigen Irrtum aufgesessen war, rechnete er noch einmal unter diesem neuen Gesichtspunkt die Situation in den Gaskammern durch und erkannte, daß mit den Gaskammern sehr wohl die Juden getötet werden konnten, da die Gaskammertemperatur von 10000°C eine ausreichend schnelle Verdampfung der Blausäure gestattete. Das Urteil lautete auf 6 Monate Bewährung mit der Begründung, daß diese neue Erkenntnis nur eine nachgeschobene Schutzbehauptung sei. Interessant war auch das Verhalten des Staatsanwalts, der vom Angeklagte der Holocaustleugnung beschuldigt werden mußte, weil der Staatsanwalt Zweifel an der Gaskammertemperatur äußerte. Diese Zweifel ließ der Angeklagte nicht zu, da er bereits dem Gericht angeboten hatte, im Gerichtssaal mit einem kleinen Experiment seine Behauptungen bedarfsweise beweisen zu können, falls es nötig sei. Falls der Beweis nicht abgefordert werde, gelte seine Behauptung als unbestritten und der Beweis als erbracht. Der Richter fragte gegen Ende der Verhandlung mehrmals den Angeklagten, ob er heute wirklich nicht mehr den HC leugnen wolle. Der Angeklagte erwiderte, daß er keinerlei Grund mehr sehe, den HC weiter leugnen zu wollen, da das Tötungsverfahren bei 10000°C Gaskammertemperatur vorzüglich funktioniert hat und er daher seit längerer Zeit öffentliche Aufklärung betreibe. Staatsanwalt und Verteidigung legten Berufung ein. Der Angeklagte wird nachweisen können, daß er tatsächlich bereits lange vor dem Eingreifen des Staates die neue beweisende Holocaustaufklärung betrieben hat und diese neue Erkenntnis keineswegs nur eine nachgeschobene Schutzbehauptung sein kann. Revisionist 20:53, 27. Hornung (Februar) 2012 (CET)

Du hast zwar wieder mit einem ellenlangen Beitrag geantwortet ohne auf den Kern der obigen Frage überhaupt eingegangen zu sein, aber das kenne ich ja nun schon. :-) Unabhängig davon: Wenn ein BRD-"Staats"-Anwalt öffentlich die Offenkundigkeit der damaligen Zeugenaussagen leugnet, dann wird er wohl über kurz oder lang Probleme bekommen. So etwas läßt sich die wehrhafte Demokratie auf Dauer nicht bieten! Entweder die damaligen Zeugen lügen oder der BRD-"Staats"-Anwalt hat gelogen. Da die Zeugenaussagen unserer jüdischen Freunde und Partner ganz Offenkundig sind, läßt dies nur einen Schluß zu... Gruß Rauhreif 21:14, 27. Hornung (Februar) 2012 (CET)
Die Frage hatte ich nicht gesehen und wollte sie daher auch gar nicht beantworten. Ansonsten wird HC-Leugung zumindest in der brD als Volksverhetzung bezeichnet und auch in Anklageschriften so tituliert. Wenn Du das anders siehst, kannst das auch verschieben. Revisionist 22:29, 27. Hornung (Februar) 2012 (CET)
Das ist halt wie in Orwells 1984: Manchmal sind es fünf und manchmal nur vier Finger. Ansonsten gebe ich Dir Recht: Das gehört eher in den Artikel Holocaustbezweiflung oder auch Menschenrechte. Allerdings spricht im Grunde nichts dagegen, es auch in diesem Artikel zu belassen, da ja nunmal das öffentliche Bestreiten oder Bezweifeln des "Holocausts" von der BRD als Volksverhetzung verfolgt wird. Soundso 22:43, 27. Hornung (Februar) 2012 (CET)

Herr Soundso: Ich frage mich nur, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Aber mag sein: Manchmal sind es fünf und manchmal eben vier Finger. Revisionist: Warum nutzt denn Dein... ähhh... "Bekannter" ;-) denn keinen Proxy, wenn er in Foren so unverfroren Offenkundigkeiten leugnet? Das muß nicht mal kompliziert sein. Selbst bei Nutzung diese Programms hier: AnchorFree Hotspot Shield hätte der Holocaustleugnende BRD-"Staats"-Anwalt erstmal mächtig zu tun, um die IP herauszufinden. Bis dahin ist aber sehr viel Wasser den Rhein hinuntergeflossen und vielleicht sogar das Reich endlich wieder Frei! Dann kann der BRD-"Staats"-Anwalt seine Klamotten packen und gehen, wohin er will. Oder vielmehr: Wohin er dann noch kann! Wahlweise böten sich an Birobidschan oder auch Anatolien. Soll sehr schön sein dort. Jedenfalls für dann ehemalige BRD-"Staats"-Anwälte. Gruß Rauhreif 23:07, 27. Hornung (Februar) 2012 (CET)

Is ja ein schönes Programm, aber unter diesem Namen wird er es wohl nicht gefunden haben. Außerdem darf man wohl hoffen, daß das Staatsanwalt wohl schon am Klamotteneinpacken ist. Schließlich weiß er jetzt, wie man ihn trotzdem mit Zyklon B ins Jenseits befördern kann. Revisionist 00:09, 28. Hornung (Februar) 2012 (CET)
Ich revidiere: Das Programm nervt wahnsinnig. Laufend werde ich mit Werbung überschüttet und irgendwelche Amistimmen plärren mich an. Da gibt es nur einen Weg: Die Gaskammertemperatur auf 100000°C dauerhaft erhöhen. Revisionist 04:13, 28. Hornung (Februar) 2012 (CET)

Es reicht aus, wenn man das geöffnete Fenster wieder schließt, dann ist Ruhe. Aber es gibt auch noch weitere Möglichkeiten. Ich sags nur so als Hinweis. Gruß Rauhreif 12:47, 28. Hornung (Februar) 2012 (CET)

Kategorie

Der Artikel befindet sich derzeit in der Kategorie:BRD-Recht, behandelt aber auch die Republiken Österreich und Ungarn. Müßte also umkategoriesiert oder ausgelager werden. MkG --Widerstandberlinnord 04:45, 3. Gilbhart (Oktober) 2012 (CEST)