Revisionismus (Holocaust)

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Der „Holocaust“-Revisionismus (oft verkürzt „Revisionismus“ genannt) hinterfragt die jüdische, im Westen und in Rußland mit Strafvorschriften aufrechterhaltene Erzählung von der systematischen Tötung von Juden in Europa während des Zweiten Weltkrieges.

Die revisionistische Fragestellung

Revisionistische Autoren haben Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die angebliche Motivation, Planung und Beschlußfassung von Maßnahmen, die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs der Lager, Häftlingszahlen, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen.

Was Zeugenaussagen verschiedener Opfer angeht, machen Revisionisten auch geltend, daß sie in vielen Fällen widersprüchlich, historisch widerlegt und teilweise – naturwissenschaftlich betrachtet – absurd seien. Auch seien die Aussagen Verurteilter, wie z. B. die Aussage von Rudolf Höß, teilweise unter Folter erwirkt, ergänzt oder gefälscht worden.

In vielen Fällen haben Revisionisten – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als der Erörterung bedürftig und würdig.

Die Antwort des Systems

Verketzerung

Ausgehend von dem neutralen Gehalt des Begriffs → Revisionismus und den verschiedenartigen Bezügen der Revision (Geschichte, Recht, Betriebswirtschaft), haben Revisionisten bereits Vorbehalte gegen das Kompositum „Holocaustleugnung“. Denn diese letztere Begriffsbildung von interessierter Seite, nämlich des Shoaismus, unterstellt zum einen eine Tatsächlichkeit – den „Holocaust“ –, während es sich um eine äußerst komplexe Erzählung handelt, die sich wie jede andere Erzählung die Frage nach ihrem Wahrheitsgehalt gefallen lassen muß, und erklärt den Fragesteller zum Tatbestand, den Zweifler an der Erzählung oder den Kritiker zum „Leugner“, der sich gegen die postulierte Faktizität nur ins Abseits bzw. ins Unrecht setzen kann: Man unterstellt ihm, daß er „wider besseres Wissen“ handelt. Im weiteren Versuch rabulistischer Immunisierung gegenüber Kritik folgen dem zwanglos Vorwürfe des „Verharmlosens“ und des „Relativierens“.

Strafvorschriften im Einsatz

In der Bundesrepublik Deutschland wird die öffentliche Infragestellung der offiziellen „Holocaust“-Erzählung bzw. was so ausgelegt wird, nach § 130 Abs. 3[1] des Strafgesetzbuches als „Volksverhetzung“ geahndet. Auch in Belgien, Frankreich, Israel, Kanada, Liechtenstein, Litauen, Neuseeland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Südafrika, der Tschechei und Ungarn ist sie eine unterschiedlich intensiv verfolgte Straftat.

In der BRD ermöglichen folgende Paragraphen die Strafverfolgung kritischer Betrachter des Themas:

  • § 130 StGB („Volksverhetzung“)
  • § 189 StGB („Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“)
  • § 185 i.V.m § 194 Abs. 1 StGB („Beleidigung“)

Die Justiz der BRD behilft sich mit einer zirkulären Argumentation: Autoren, die die gewünschte Version unterstützen, gelten als Wissenschaftler und können im akademischen Betrieb aufsteigen und mit bestellten Wahrheiten Einkünfte und Prestige erzielen. Autoren, die der gewünschten Version widersprechen, gelten als „politische Extremisten“, „die aus offensichtlicher Dummheit, Unbelehrbarkeit oder Böswilligkeit bestreiten“. Deren Werke werden als „pseudowissenschaftlich“ abgetan. Die Offenkundigkeit der offiziellen Version wird „erfolgreich“ mit der Offenkundigkeit der offiziellen Version verteidigt.

Am 13. April 1994 verkündete das Bundesverfassungsgericht als letztes Wort, daß eine vom offiziellen Narrativ abweichende Aussage nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz fällt (BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr:

„… um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.“

Manche Juristen widersprechen dem grundsätzlich, aber kaum vernehmbar. Es wird der Gedanke ins Feld geführt, daß man eine Wahrheit allgemein nicht durch Paragraphen schützen muß. Dies zeuge von elementarer Schwäche des paragraphenmäßig umzäunten Standpunkts und widerspreche den Prinzipien der Wissenschaft. Eine wissenschaftliche Erkenntnis gelte nämlich gerade deshalb als richtig, weil sie jedem einleuchten können muß und dazu von jedem angezweifelt werden könne. Wissenschaftliche Erkenntnisse entwickelten sich durch die Aufstellung von Thesen, die in Frage gestellt, kritisch überprüft und denen Gegenthesen entgegengehalten werden. Wo das strafrechtlich verboten ist, gebe es keine wirkliche Wissenschaft, sondern nur staatlich oktroyierte Dogmen.

Spiegelfechterei des Verfassungsgerichts

Nachdem ein Gastmoderator von Netzradio Germania die Anzahl getöteter Juden in Auschwitz und Birkenau als „erbärmlich gelogen“ bezeichnet hatte und der Betreiber dafür vom Landgericht Paderborn verurteilt wurde, meinte das Bundesverfassungsgericht zu der Verfassungsbeschwerde des Radiobetreibers im Beschluß 1 BvR 2083/15 vom 22. Juli 2018:

„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.“[2][3]

Dieses Diktum ist realiter völlig bedeutungslos.

Zitate

  • „Amerikanische und europäische Historiker scheinen immer noch Lichtjahre von einer Historisierung der zeitgeschichtlichen Ereignisse und ihrer Nachwirkungen entfernt zu sein. Man kann das verstehen, wenn man sich klarmacht, daß ein anderes Verhalten und Schreiben ein übles Licht auf die Verbrechen werfen würde, die die Amerikaner in Deutschland in und nach dem Zweiten Weltkrieg begangen haben, und es würde die antifaschistische Opferlehre im Ganzen ruinieren, einschließlich der Erzählung vom Holocaust.“Tomislav Sunić[4]

Literatur

  • Manfred Kleine-Hartlage: Stichwörter Holocaust und Holocaustleugner, in: ders.: Die Sprache der BRD. 145 Unwörter und ihre politische Bedeutung, Edition Antaios, 3. Aufl., Schnellroda 2019, S. 130–135; 135–137
  • Olaf Rose: Der erste Holocaust, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 212–215
  • Rolf Kosiek:
    • Hatte Hitler keinen Holocaust-Plan?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 495
    • Ist Massenmord durch Dieselabgase möglich?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 565–567
    • Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 757–759 – die Entscheidung zur Nichterforschung und Nichtfeststellung der Opferzahl soll entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 von dem damaligen Bundesinnenminister Gerhard Schröder mitgeteilt worden sein. (S. 758)
    • Frühe Angaben jüdischer Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 574–577
    • Gesinnungsstrafrecht statt Meinungsfreiheit, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 871–875
    • Das »Wannsee-Protokoll«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 102–107
    • Revision der Opferzahlen für KL Majdanek, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 547
    • Falsche Zahlen über das KL Flossenbürg, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 124 f.
    • Simon Wiesenthal und seine Legenden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 165–167
  • Greuelmärchen aus Mauthausen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 133
  • Opferzahlen konnten geändert werden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 112–115
  • Aussage des GFM von Weichs zu KL-Verbrechen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 110 f.
  • Angebliche Kreuzigungen im KL Dachau, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 140
  • Keine Morde in Theresienstadt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 138 f.
  • Erfundene Tote im Konzentrationslager Kemna, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 126
  • Die ›Menschenmühle‹ von Belzec, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 127 f.
  • KL-Biographien als Fälschungen entlarvt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 154–159
  • Elie Wiesel – »Ein unredlicher Kronzeuge«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 160–162
  • Die Erinnerungen des Elie Wiesel, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 163 f.
  • Karl Richter: Risse im Wallenberg-Denkmal, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 168 f.
  • Jürgen Graf:
    • Der Holocaust auf dem Prüfstand – Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, AARGH, 1998
    • »Die Vernichtung der europäischen Juden«: Hilbergs Riese auf tönernen Füßen, Castle Hill Publishers, 2. Aufl., 2015
  • Germar Rudolf:
    • Das Rudolf-Gutachten, Castle Hill Publishers, 2001
    • Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers, 2005
  • Don Heddesheimer:
    • Der erste Holocaust – Der verblüffende Ursprung der Sechs-Millionen-Zahl. Einführung: Germar Rudolf, Castle Hill Publishers, 2. Aufl. 2018, ISBN 978-1591481997 [212 S., im US-Buchhandel][5]
    • Der Erste Holocaust anno 1914–1927, Castle Hill Publishers, 2004
  • Robert Lenski: Der Holocaust vor Gericht – Der Prozeß gegen Ernst Zündel, Samisdat Publishers, 1993
  • Ben Weintraub: Das jüdische Holocaust-Dogma, 1995
  • Claus Nordbruch:
Englischsprachig
  • Holocaust Encyclopedia, 2. Aufl. 2024, Buch [634 S., 356 Abb.] und E-Book – holocaustencyclopedia.com
  • Thomas Dalton:
    • Debating the Holocaust – A New Look at Both Sides, 4th Edition, revised and updated, Castle Hill Publishers, 2020, ISBN 978-1-59148-234-5 [344 S.; 43 Illustr.]
    • The Holocaust – An Introduction, Castle Hill Publishers, 2016, ISBN 978-1-59148-146-1 [132 S.; 13 Illustr.]

Verweise

Revisionistische Weltnetzseiten
  • holocaustencyclopedia.com
  • germarrudolf.com
  • vho.org
  • ihr.org
  • codoh.com
  • inconvenienthistory.com
  • holocausthandbuecher.com
  • germanvictims.com
Englischsprachige Presseartikel

Filmbeiträge

  • Schulamit Aloni: Anti-Semitic: It's a trick, we always use it, 14. August 2002; erneut veröffentlicht auf Odysee, Ausschnitt (Dauer: 1:26 Min., engl.) – In einem Gespräch in Neu York am 14. August 2002 mit der US-Organisation DemocracyNow! gab die ehemalige israelische Ministerin Schulamit Aloni an, sowohl der „Antisemitismus“-Vorwurf als auch „der Holocaust“ werde in der Öffentlichkeit gezielt als jüdisches Werkzeug eingesetzt, um angestrebte Ziele zu erreichen und Kritik mittels der jüdischen Macht über das Geld und über die Medien zu unterdrücken.

Fußnoten

  1. § 130 StGB
  2. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, bundesverfassungsgericht.de
  3. Meinungsfreiheit auch für NS-Verharmloser – Betreiber von Netzradio Germania: Zahl der ermordeten Juden „erbärmlich gelogen“, Epoch Times, 3. August 2018
  4. Original: “American and European historians still seem to be light years away from historicizing contemporary history and its aftermath. This is understandable, in view of the fact that acting and writing otherwise would throw an ugly light on crimes committed by the Americans in Germany during and after the second World War and would substantially ruin antifascist victimology, including the Holocaust narrative.” Tomislav Sunić: Homo Americanus. Child of the Postmodern Age. Book Surge Publishing, 2007, ISBN 978-1419659843. Vorwort: Kevin MacDonald
  5. Verlagswerbung: „Don Heddesheimers Buch enthüllt ein jüdisch-zionistisches Propagandamuster, das seit dem späten 19. Jahrhundert eingesetzt wurde.“