Ennigkeit, Ortwin

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Ortwin Ennigkeit (* 24. August 1953 in Castrop-Rauxel) ist ein Kriminalhauptkommissar aus Frankfurt. Bekanntheit erlangte Ennigkeit durch die Entführung Jakob von Metzlers, dessen Tod er durch Androhung massiver Gewalt gegenüber dem Mörder Magnus Gäfken verhindern wollte.

Zur Person

Ortwin Ennigkeit ist seit über 37 Jahren im Polizeidienst tätig, 10 davon als stellvertretender Kommissariatsleiter im K 12 (zuständig für Raub, Erpressung, Geiselnahme und Entführung) in Frankfurt.

Geschehen

Da nach Ansicht der Polizeibeamten absolute Lebensgefahr für das 11jährige Entführungsopfer bestand führte Ennigkeit auf Anordnung des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner eine scharfe Befragung mit massiver Gewaltandrohung[1]durch, die letztlich zur Aussage des Täters führte. Das Leben des 11jährigen Schülers konnte jedoch nicht gerettet werden, da er zu diesem Zeitpunkt schon tot war und Gäfken ein Überleben gar nicht geplant hatte.

Anklage durch die BRD-Justiz

Ennigkeit fand sich, wie Wolfgang Daschner, für seine edle Tat auf der Anklagebank moralisch bankrotter BRD-Juristen wieder. Da Ennigkeit nur auf Anordnung von Daschner handelte wurde er milder für sein mutiges Handeln bestraft als Daschner selbst. Er erhielt eine Geldstrafe von 3600 Euro mit einjähriger Bewährungszeit. Wie Daschner erfuhr Ennigkeit durch das Deutsche Volk bundesweite Unterstützung für sein Verhalten. Vielfach wurden Daschner und er selbst in Leserkommentaren von BRD-Systemmedien für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen.

Sonstiges

Nach seiner Verurteilung wegen Nötigung wurde Ennigkeit strafversetzt. 2007 wurde er Leiter eines Kommissariates zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität. 2010 wurde er mit dem Aufbau eines Kommissariates "Operative Kräfte" beauftragt. Ennigkeit wohnt in der Nähe von Gießen und hat vier Töchter.

Zitat

  • „Ich war maßlos enttäuscht, daß ich auf der Anklagebank saß. Weil ich das Leben eines Kindes retten wollte.“[2]

Buch

  • Ortwin Ennigkeit: Um Leben und Tod, Heyne Verlag September 2011, ISBN 9783453172166

Verweis

Fußnoten

  1. juristisch: “Unmittelbarer Zwang”
  2. Stern 5. Oktober 2011