Rüdin, Ernst

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Dr. med. Ernst Rüdin; er war ein Schwager von Alfred Ploetz. An der Gründung des „Archivs für Rassen- und Gesellschafts-Biologie“ (1904) und der „Gesellschaft für Rassenhygiene“ in Berlin (1905, Vorsitzender seit 1933) war er maßgeblich beteiligt.

Ernst Rüdin (Lebensrune.png19. April 1874 in St. Gallen; Todesrune.png 22. Oktober 1952 in München) war ein Deutschschweizer Arzt, Psychiater und Spezialist für Rassenhygiene und Eugenik. 1945 wurde ihm die schweizerische Staatsbürgerschaft entzogen.

Leben und Wirken

Buchdeckel „Zur-Verhütung-erbkranken-Nachwuchses“
Rüdin mit seinem Mitarbeiterstab, 1938

Rüdin beschäftigte sich wissenschaftlich überwiegend mit der Frage der Vererbung von Geisteskrankheiten und den daraus entstehenden Folgeschäden für Volk und Staat. Von 1893 bis 1898 studierte er Medizin in Genf, Heidelberg, Berlin und Zürich. 1900 ging er für ein Jahr als Assistent zu Emil Kraepelin nach Heidelberg. Danach kehrte er zurück nach Zürich, wo er 1901 mit der Schrift „Über die klinischen Formen der Gefängnisspsychosen“, die er in Heidelberg erstellt hatte, zum Dr. med. promoviert wurde. Anschließend wechselte er nach Berlin, wo er, nach neurologischer Tätigkeit unter Hermann Oppenheim, ein Volontariat an der Beobachtungsabteilung der Strafanstalt Moabit absolvierte.

Bereits seit 1903 erkannte und forderte er die Sterilisation von Menschen mit bestimmten Diagnosen. Seit 1917 leitete er die „Genealogisch-Demographische Abteilung“ der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie in München, die er zu einem international anerkannten Zentrum der psychiatrisch-humangenetischen Forschung ausbaute, z. B. durch Arbeiten zur Begabungs- und Zwillingsforschung. 1925 bis 1928 war er zugleich Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik in Basel. 1932 wurde Rüdin als Nachfolger des Direktors des ERO (The Eugenics Record Office), Charles Davenport, zum Präsidenten der International Federation of Eugenic Organizations gewählt. Seit 1933 war er Vorsitzender der „Gesellschaft deutscher Neurologen und Psychiater“.

Als Adolf Hitler 1933 Reichskanzler wurde und die notwendigen Maßnahmen zur Hebung der Erb- und Volksgesundheit eingeleitet wurden, ernannte man Rüdin zum Kommissar des Reichsinnenministeriums für Rassenhygiene und Rassenpolitik. Bei der Ausarbeitung und Formulierung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933, mit dem biologisch minderwertiges Erbgut durch Sterilisation (bei Uneinsichtigkeit des Betroffenen ggf. durch Zwang) ausgeschaltet werden sollte, war Rüdin zusammen mit Eugen Fischer maßgebend beteiligt. Zu Recht wurde das Sterilisierungsgesetz von Rüdin als „die humanste Tat der Menschheit“ bezeichnet. 1934 wurde Rüdin Richter am Erbobergesundheitsgericht.

Aufgrund einer Empfehlung von Professor Rüdin erhielt 1935 der Rassentheoretiker Robert Ritter vom Reichsgesundheitsministerium den Auftrag, „eine gründliche rassenkundliche Erfassung und Sichtung aller Zigeuner und Zigeunermischlinge durchzuführen“. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP. 1939 verlieh ihm Adolf Hitler für seine großen Verdienste um Volk und Reich die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft. In einer Festschrift zu seinem 65. Geburtstag im selben Jahr hieß es im Vorwort:

„Herr Professor Rüdin hat [...] der Staatsführung des Dritten Reiches eine geschlossene Front wissenschaftlicher und praktischer Facharbeiter zur Verwirklichung des bevölkerungspolitischen Programms des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt. [...] So hat die deutsche Psychiatrie es seinem Weitblick und seiner Tatkraft zu verdanken, wenn sie im neuen Reich heute den Platz einnimmt, der ihrer hohen Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele unseres Führers Adolf Hitler entspricht.“[1]

Tod

Als Rüdin 1952 starb, würdigte das Max-Planck-Institut für Psychiatrie ihn in einer entsprechenden Todesanzeige, in welcher zu lesen stand, daß Rüdin „einer der hervorragendsten Begründer der genetischen Forschung in der Psychiatrie“ war.

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften

  • Über die klinischen Formen der Gefängnisspsychosen, Dissertation, Zürich 1901
  • (Hrsg.) Studien über Vererbung und Entstehung geistiger Störungen, 1916–1939
  • Psychiatrische Indikation zur Sterilisierung, 1929
  • (Einl.) Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, 1934
  • (Hrsg.) Erblehre und Rassenhygiene im völkischen Staat, 1934
  • Die Bedeutung der Eugenik und Genetik für die Psychische Hygiene. Zeitschrift für psychische Hygiene 3 (1930), S. 133-147

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Huonker, S. 64; H. Roemer: Vorwort zur Festschrift zum 65. Geburtstag von Ernst Rüdin, in: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und ihre Grenzgebiete, Berlin 1939