Seeger, Ernst

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Dr. jur. Ernst Seeger

Ernst Seeger (Lebensrune.png 20. Dezember 1884 in Mannheim; Todesrune.png 17. August 1937 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Ministerialbeamter und hochrangiger Filmbeamter in der Weimarer Republik und im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Er war an der Formulierung und Kommentierung sowohl des Lichtspielgesetzes vom 12. Mai 1920 als auch des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar 1934 beteiligt.

Leben und Wirken

Unsere Obrigkeit. Dr. jur. Ernst Seeger. In Lichtbild-Bühne. 7. Januar 1933.png
Ernst Seeger Krieg der unsichtbaren Fronten.jpg

Nach dem Besuch des Königlichen Wilhelms-Gymnasiums in Berlin begann Ernst Seeger, selbst Sohn eines Juristen und Geheimen Hofrats, in Berlin ein Jurastudium, das er 1912 in Heidelberg mit der Promotion abschloß. Nach kurzer Tätigkeit als Assessor am Landgericht Berlin-Lichtenberg wurde er 1915 beim stellvertretenden Generalstab der Armee mit Film- und Zensurangelegenheiten betraut. Im Oktober 1916 folgte eine Versetzung ins Militärbüro des Auswärtigen Amtes und von da aus in die Verwaltung des Bild- und Filmamts (BUFA).

Vom Mai 1919 bis März 1923 war Ernst Seeger Leiter der Reichsfilmstelle im Reichsministerium des Innern. Seit 1921 arbeitete er gleichzeitig in der obersten Filmzensurbehörde der Weimarer Republik, der Film-Oberprüfstelle, in der er bald stellvertretender Leiter und am 1. März 1924 nebenamtlicher Leiter wurde. In dieser Position wirkte er u. a. an dem zeitweiligen Aufführungsverbot der Filme „Panzerkreuzer Potemkin“ und „Im Westen nichts Neues“ mit. 1929 wurde Seeger zum Ministerialrat ernannt, 1930 ging er als Referent ins Reichsamt für Landesaufnahme.

Drittes Reich

Am 13. März 1933 übernahm Ernst Seeger die Leitung der Abteilung Film des neugeschaffenen Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda und im April zusätzlich die Kontingentstelle, die den Import ausländischer Filme regelte. Am 29. Juni 1937 wurde er auch zum Obmann der Sektion Filmwesen der „Kommission zur Bewahrung von Zeitdokumenten“ ernannt.

Als Jurist war Ernst Seeger auch an der Formulierung und Kommentierung sowohl des Lichtspielgesetzes vom 12. Mai 1920 als auch des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar 1934 beteiligt. Letzteres bildete die rechtliche Grundlage für filmpolitische Maßnahmen des Staates.

Schriftstellerei

Ernst Seeger hatte starkes Interesse an religiösen und religionsgeschichtlichen Fragestellungen. Erstmals 1924 veröffentlichte er das Werk Der Krieg der unsichtbaren Fronten – Vom Kriegsrecht der Juden. Darin geht er ausführlich auf jüdische Religionsschriften ein, leitet aus ihnen eine jüdische Strategie ab und setzt sie in Bezug zur Gegenwart. Im Deutschland seiner Zeit sah er einen geistig-kulturellen Niedergang erreicht, den er auf Langzeitwirkungen einer Verseuchung infolge Kulturprägung durch gleichermaßen Judaismus und Christentum zurückführte.

Kurzchronologie

  • 1907 Promotion (Dr. jur.)
  • 1912 Zivilrichter in Lichtenberg (Berlin)
  • 1915–1919 Kriegsteilnahme
    • 1915 bis Oktober 1916 Zur Verfügung des stellvertretenden Generalstabs in Zensur- und Filmangelegenheiten tätig
    • anschließend zur militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes versetzt, wo er in der Leitung des Film- und Bildamtes (BUFA) als Jurist tätig war.
  • 1916–1919 in der Bild- und Filmabteilung der Obersten Heeresleitung
  • 1919 bis April 1923 nach Auflösung des Bild- und Filmamtes Leiter der Reichsfilmstelle
  • 1921 Regierungsrat im Reichsministerium des Inneren
    • seit 1921 zugleich stellvertretender, ab 1. März 1924 ordentlicher Leiter der Filmoberprüfstelle
  • 1929 Ministerialrat
  • 1930 Referent im Reichsamt für Landesaufnahme (RfL) in Berlin
  • 1933 Leiter der Abteilung „Film“ im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
    • im April 1933 zusätzlich Leiter der Kontingentstelle, die den Import ausländischer Filme regelte
    • 29. Juni 1937 von Joseph Goebbels zugleich zum Obmann der Sektion Filmwesen der „Kommission zur Bewahrung von Zeitdokumenten“ ernannt

Auszeichnungen (Auszug)

Schriften (Auswahl)

  • Die Gesetze und Verordnungen für das deutsche Filmwesen. Film-Kurier, Berlin 1933-34
  • Alfred Rosenbergs Mythus des 20. Jahrhunderts und seine christlichen Gegner. Teutoburg-Verlag, Marbach 1935
  • Die deutsche Aktion. Aufgaben und Zielsetzung. Klein-Verlag, Leipzig 1936
  • Evangelische Dogmatik und Judentum. Teutoburg-Verlag, Marbach 1936
  • Von der lebensschöpferischen und von der lebensentartenden Wirtschaft (Manuskript; unveröffentlicht)
  • Der Krieg der unsichtbaren Fronten. Vom Kriegsrecht der Juden. Archiv-Edition – Verlag für ganzheitliche Forschung, Viöl 2003, ISBN 3-936223-34-3 [Faksimile der 1933 im Selbstverlag erschienenen Ausgabe; Erstveröffentlichung 1924] – Das Buch handelt von jüdischer Globalstrategie, nicht von „Kriegsrecht“ in einem rechtlichen Sinne.
  • Das Deutsche Geschichtsbilderbuch für junge und alte Deutsche. Archiv-Edition – Verlag für ganzheitliche Forschung, Viöl 2003, ISBN 3-936223-45-9 [Faksimile der 1935 im Teutoburg-Verlag erschienenen Ausgabe]

Literatur

  • Carl Neumann / Curt Belling / Hans-Walther Betz: Film-„Kunst“, Film-Kohn, Film-Korruption – Ein Streifzug durch vier Filmjahrzehnte, Faksimile-Nachdruck der 1937 im Verlag Hermann Scherping, Berlin, erschienenen Originalausgabe, ISBN 978-3-9816535-4-0, Buchvorstellung
  • Das Deutsche Führerlexikon, Otto Stollberg G.m.b.H., Berlin 1934