Erststimme

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Bei der Bundestagwahl in der BRD hat ein Wahlberechtigter zwei Stimmen. Mit seiner Erststimme kann er einen Direktkandidaten in einem der 299 Wahlkreise wählen. Mit seiner Zweitstimme kann er für die Liste einer Partei stimmen. Für die Zusammensetzung des Bundestages ist die Zweitstimme entscheidend.