Zweitstimme
Mit seiner Zweitstimme kann ein Wahlberechtigter bei der Bundestagswahl für die Liste einer Partei stimmen, sie ist entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages.
Gemäß Art. 38, Abs. 1 GG, welcher unter anderem unmittelbare, d.h. direkte Wahlen vorschreibt, ist die Zweitstimme grundgesetzwidrig. Der Verweis auf Art. 38, Abs. 3 GG ist irrelevant, da das Bundeswahlgesetz zumindest theoretisch inhaltlich nicht gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verstoßen darf.