Gerichtshof der Europäischen Union

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Der Gerichtshof der Europäischen Union, oft unrichtig auch als „Europäischer Gerichtshof[1] oder EuGH bezeichnet, ist das oberste richterliche Organ der Europäischen Union (EU) und soll gewährleisten, daß die Verfügungen der EU-Funktionäre in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet werden, sowie dafür sorgen, daß Länder und EU-Institutionen die EU-Gesetzgebung befolgen. Der Gerichtshof besteht derzeit (2018) aus 47 Richtern[2] (zwei Richter aus jedem EU-Mitgliedsland) und befindet sich in der Stadt Luxemburg im gleichnamigen Großherzogtum.

Urteilssprüche (Auswahl)

Durch die VS-amerikanische Vermieterplattform Airbnb wurden im Jahre 2018 Beschwerde gegen die Städte Barcelona, Amsterdam, Berlin und Paris eingelegt, weil diese ihre Vermietungsarbeiten mithilfe kommunaler Vorschriften behindern sollten. Der Plattform wurde dahingegen von seiten der Städten Umgehung von Steuergeldern vorgeworfen, und zur Registrierung ihrer bei Wohnungknappe durchaus für Ferienzwecken benutzten Mietswohnungen verpflichtet.[5]

Verweise

Fußnoten

  1. Da der Funktionärsapparat EU keineswegs identisch ist mit Europa.
  2. Diese Zahl soll im Jahr 2019 auf 56 erhöht werden.
  3. EuGH-Urteil: Einsatz von Genscheren ist GentechnikRTDeutsch, 27. Juli 2018
  4. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 25. Juli 2018Curia Europa
  5. Wie Airbnb in Brüssel gegen Auflagen europäischer Kommunen lobbyiertRTDeutsch, 21. August 2018