Ex pacto illicito non oritur actio
Ex pacto illicito non oritur actio (Aus einer unerlaubten Vereinbarung entsteht keine Klage) ist ein Begriff des Römischen Rechts. Er besagt, daß aus unerlaubten Handlungen keine Klagen vor gesetzlichen Gerichten entstehen können. Der Begriff ist verwandt mit Ex iniuria ius non oritur und Ex turpi causa non oritur.