Ex turpi causa non oritur
Ex turpi causa non oritur (Aus verwerflicher Tat entsteht keine Klage) ist ein Rechtsgrundsatz des Römischen Rechts. Er besagt, daß Parteien, die durch Verträge verbunden sind, die gegen geltendes Recht verstoßen, bei Verletzung der Vertragsbedingungen kein gesetzliches Gericht zur Durchsetzung ihrer vertraglich vereinbarten Rechte anrufen können, da jedwede Ansprüche auf an sich rechtsbrüchigen Vereinbarungen basieren. Der Begriff ist verwandt mit Ex iniuria ius non oritur und Ex pacto illicito non oritur actio.