Feilschen

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Feilschen (mhd. veils[ch]en[1] von „feil bieten“) bezeichnet die Geschäftspraktik, durch ein möglichst dreistes und kleinliches, damit oft zeitaufwendiges, gegenseitiges Preisbieten einen möglichst günstigen Preis für etwas bzw. den größtmöglichen eigenen finanziellen (materiellen) Vorteil zu erreichen. Feilschen – bzw. jener Drang nach einem meist nur kleinen eigenen Vorteil – als allgemein übliche Praxis findet sich weltweit und insbesondere im semitisch geprägten Orient,[2] weniger jedoch in noch vorwiegend nordisch geprägten Gegenden wie in den mittleren, östlichen und nördlichen Teilen Europas und Teilen Nordamerikas.

Seit 2001 ist das Feilschen auch in der BRD (entsprechend dem aufgrund Umvolkungspolitik zunehmend fremdländischen u. a. vielfach orientalischen Bewohneranteil) gesetzlich erlaubt. Anlaß hierfür bot die sogenannte „E-Commerce-Richtlinie“ der EU[3] (→ Globalisierung).

Siehe auch

Fußnoten

  1. Zu feil „käuflich“
  2. Im Orient spielt der Zeitfaktor aufgrund der nachlässigten Lebenshaltung und unschöpferischen Anlage des dortigen Menschenschlages eine geringere Rolle.
  3. Feilschen wie im Orient: Nicht wie auf dem Basar, Stiftung Warentest, 30. August 2001)