Flieger-Erinnerungsabzeichen 1936

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Flieger-Erinnerungsabzeichen

Das Flieger-Erinnerungsabzeichen wurde am 26. März 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte bei ehrenvollem Ausscheiden aus dem fliegenden Personal der Luftwaffe verliehen werden.

Erläuterung

Zugleich mit den neuen Bestimmungen über die Verleihung von militärischen Fliegerabzeichen vom 26. März 1936 stiftete der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Hermann Göring, ein Flieger-Erinnerungsabzeichen. Ein solches hatte es in Deutschland schon früher gegeben, nämlich das am 27. Januar 1914 geschaffene Flieger-Erinnerungsabzeichen.

Es konnte bzw. sollte an Inhaber militärischer Fliegerabzeichen der neuen deutschen Luftwaffe beim ehrenvollen Ausscheiden aus dem Kreis des fliegenden Personals verliehen werden. Voraussetzung war, daß die Beliehenen als aktive Soldaten bzw. als Reservepersonal das ihnen verliehene Fliegerabzeichen mindestens vier Jahre im Besitz gehabt hatten. Für das sonstige Personal galt eine Frist von 15 Jahren. Frühere Verleihungen waren in Ausnahmefällen möglich, so z. B. beim Ausscheiden durch einen nicht selbst verursachten Unfall und ähnlichen Ereignissen.

Am 24. Dezember 1936 bestimmte Göring die äußere Form des Abzeichens:

a) Aus Metall:
Versilberter, ovaler, massiver Eichenlaubkranz; auf der Mitte der unteren Grundlinie des Kranzes ein auspoliertes Hakenkreuz, im Mittelfeld des Kranzes ein auf einem Felsblock sitzender, altsilber-oxydierter Adler. Auf der Rückseite des Eichenlaubkranzes befindet sich in senkrechter Stellung die hart verlötete oxydierte Scharniernadel.
Abmessungen des Kranzes: Höhe etwa 55 mm, Breite etwa 40 mm, Metallstärke des Kranzes: etwa 3 mm.
Abmessungen des Adlers: mit Felsblock: größte Breite etwa 33 mm, Höhe etwa 33 mm. Material: Neusilber mit 12 v. H. Nickelgehalt.
b) In Stickerei:
Form und Größe in gleicher Art wie beim Metallabzeichen. Der plastisch gearbeitete Kranz ist in silberner, der Adler mit Felsblock in oxydierter Stickerei und das Hakenkreuz aus blankem Gespinst.
Sitz: Das Fliegererinnerungsabzeichen wird am Tuchrock (Sommerrock) auf der linken Brustseite, an der Fliegerbluse und Jacke des Abendgesellschaftsanzuges in entsprechender Höhe getragen. Bei Orden E. K. I usw.) unter diesen.
Das Fliegererinnerungsabzeichen aus Metall darf auch zur bürgerlichen Kleidung getragen werden. Verkleinerte Form (auch als Nadel) am linken Rockaufschlag gestattet. Die Abzeichen in Stickerei . . . dürfen nur von Offizieren auf der Fliegerbluse angenäht getragen werden.

Einstellung der Verleihung

Mit der Verschärfung der Situation auf den Kriegsschauplätzen und wegen der sich mehr und mehr verschärfenden Personallage wurde auch die Verleihung dieses Abzeichens eingestellt. Am 12. Januar 1944 befahl der R. d. L. u. Ob. d. L. wie folgt:

Das Fliegererinnerungsabzeichen wird für die Dauer des Krieges nicht mehr verliehen.
Bei ehrenvollem Ausscheiden aus dem fliegenden Personal verbleibt das als Tätigkeitsabzeichen getragene Lw.Fliegerabzeichen dem Beliehenen.
Das Anlegen des zur Erinnerung belassenen Lw.Fliegerabzeichens zur bürgerlichen Kleidung auch in verkleinerter Form als Anstecknadel wird genehmigt.
Bereits im Kriege verliehene Fliegererinnerungsabzeichen können in die früher getragenen Lw.Flieger- bzw. Fallschirmschützenabzeichen umgetauscht werden ...

Siehe auch