Schmidberger, Franz

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Pater Franz Schmidberger (* 19. Oktober 1946 in Riedlingen) ist katholischer Priester und Oberer des deutschen Distrikts der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX).

Leben

Franz Schmidberger schloß 1972 ein Mathematikstudium an der Universität München ab und trat im selben Jahr im schweizerischen Econe in das Priesterseminar der von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. ein. Am 8. Dezember 1975 empfing er dort durch Erzbischof Lefebvre das Sakrament der Priesterweihe.

1978 gründete Pater Schmidberger im Auftrag Lefebvres das Internationale Priesterseminar Herz Jesu im Schloß Zaitzkofen und wurde 1979 zum deutschen Distriktoberen der FSSPX ernannt. Als Generalvikar Erzbischof Lefebvres folgte er diesem von 1982 bis 1994 als zweiter Generaloberer der Piusbruderschaft. Danach war er erster Assistent des nachfolgenden Generaloberen Bischof Bernard Fellay, ab 2003 Leiter am Priesterseminar in Zaitzkofen und seit 2006 ist er wieder deutscher Distriktoberer mit Sitz in Stuttgart.

Positionen

Christliche Gesellschaftsordnung

Pater Schmidberger lehnt eine religiöse Neutralität des Staates ab und plädiert für eine „christliche Gesellschaftsordnung“, in welcher beispielsweise „keine zivile Ehescheidung“ vorgesehen sei, eine „Unauflöslichkeit der Ehe“ als „einer ihrer Grundpfeiler“ bestehe, „den vorehelichen und außerehelichen Beziehungen“ der Kampf angesagt werde und der „Vertrieb von empfängnisverhütenden Mitteln“ verboten werde, ebenso wie Zinsspekulation, Großbanken, Abtreibung, „Gotteslästerung, Homosexualität und Pornographie“.

Dazu sollten Vertreter von „falschen religiösen Überzeugungen“ daran gehindert werden, „durch Missionsarbeit, öffentliche Kundgebungen, Errichtung von Gebäuden für ihren falschen Kult“ zu werben. Ihm schwebt eine Gesellschaft vor, in welcher die „Gewalt in Staat und Gesellschaft“ „nicht vom Volke“, nicht „von der Basis aus[geht], sondern von Gott.“ Er lehnt den Grundsatz „one man one vote“ ab. Statt eines Parteiensystems empfiehlt er, daß an deren „Stelle jene christlichen Männer treten, die sich durch sittliche Reife und Lebenserfahrung, durch Gerechtigkeitssinn und Sorge um das Gemeinwohl auszeichnen“.

Stellung zum Zweiten Vatikanischen Konzil

Pater Schmidberger lehnt mit der ganzen Piusbruderschaft die Ausrichtung des Zweiten Vatikanischen Konzils ab. Trotzdem hält er es für möglich, „die Texte selbst anzunehmen, indem man ihnen eine katholische Interpretation gibt“, sie „im Lichte der Tradition interpretiert“. Diese Haltung muß man als intellektuelle Zumutung empfinden. Sie ist problematisch.

Allerdings lehnen Schmidberger und die Piusbruderschaft sodann zahlreiche zentrale Lehren des Konzils explizit ab, insbesondere den Ökumenismus, die Religionsfreiheit und die Kollegialität. Nach der Freigabe der katholischen Messe aller Zeiten und der Aufhebung der Exkommunikation Erzbischof Lefebvres und der vier von ihm geweihten Bischöfe als Vorleistung für eine eventuelle Annäherung intendiert Schmidberger „Verhandlungen ..., die im wesentlichen als Ziel die Korrektur der Neuen Theologie des Konzils zum Ziele haben“. Unter die abgelehnten Konzilsaussagen fallen insbesondere:

Lehren des Ökumenismus-Dekrets Unitatis redintegratio

Dieses spricht „getrennten Kirchen“ (im Plural!) „Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles“ zu. Des Weiteren zielt das Konzil auf eine „Zusammenarbeit in den Aufgaben des Gemeinwohls“ und eine Zusammenkunft „zum gemeinsamen Gebet“ dort, „wo es erlaubt ist“.

Dagegen Pater Schmidberger: "Die Kirche könne in keiner Weise mit anderen Religionsgemeinschaften verglichen oder als von christlichen Denominationen nur graduell, quantitativ verschieden dargestellt werden. Das Konzil fordere ferner dazu auf, im Dialog mit dem Protestantismus eine ganze Anzahl der inhaltsreichsten Dogmen zu verschweigen. Die Konzilslehre einer Hierarchie der Wahrheit sei eine Ungeheuerlichkeit."

Lehren der Konstitution über die Kirche Lumen gentium

Dem Konzilstext zufolge subsistiert die einzige Kirche Christi in der katholischen Kirche. Hier werde eine „wirklich häretische“ Annahme vorausgesetzt, nämlich, daß „die Kirche Gottes rein wesensmäßig, gedanklich getrennt werden kann von der katholischen Kirche, daß zwei verschiedene Einheiten bestehen (Kirche Christi und katholische Kirche), die in akzidentieller Weise, also zufällig zusammenfallen“. So werde die Aussage jedenfalls auch von Josef Ratzinger (Papst Benedikt XVI.) verstanden.

Auch der Konzilsauffassung einer doppelten Autorität, jener des Papstes und jener der Bischöfe in Verbindung mit dem Papst, und zwar nicht nur in Konzilien, widerspricht der Geistliche.

Lehren des Dekrets über die nichtchristlichen Religionen Nostra aetate

Das Konzil kommt dem Hinduismus, Buddhismus, Islam und Judentum weit entgegen. Dagegen meint Pater Schmidberger, daß „diese nichtchristlichen Religionen den Menschen eher von der vollen übernatürlichen Wahrheit, dem gekreuzigten und auferstandenen Jesus, abhalten als zu ihr hinführen.“ Konkret gebe es, so Schmidberger, im Hinduismus kein Erbarmen und keine Barmherzigkeit, sondern ein völliges Fehlen der Nächstenliebe, was in der Reinkarnationslehre wurzele.

Der Buddhismus glaube Pater Schmidberger zufolge an die Selbsterlösung und lehre einen Pantheismus. Die „falschen Ausführungen des Konzils“ hätten eine „gewisse Hoffähigkeit für die asiatischen Religionen in Europa erreicht“ und eine „antichristliche Aera“ anbrechen lassen. Schmidberger lehnt es ab, dass man dem Konzil zufolge Jugendlichen, welche „sich den Gurus an()schließen“ „nicht sehr verteufeln“ dürfe.

Das Konzil betrachtete den Islam „mit Hochachtung“. Dagegen bezeichnet Schmidberger den Islam als „jene Religion, die unsere Väter mehrfach unter größtem Einsatz und dem Opfer ihres Lebens zurückgeworfen haben, da sie sich zum Ziel gesetzt hat, die Erde durch Feuer und Schwert dem Halbmond zu unterwerfen.“

Das Konzil schließt explizit aus, allen zur Zeit Jesu lebenden Juden oder den heutigen Juden den Tod Jesu zur Last zu legen.. Dagegen Franz Schmidberger: „die Juden unserer Tage“ seien „nicht nur nicht unsere älteren Brüder im Glauben ...; sie sind vielmehr des Gottesmordes mitschuldig, so lange sie sich nicht durch das Bekenntnis der Gottheit Christi und die Taufe von der Schuld ihrer Vorväter distanzieren“. Mittlerweile hat er diese Aussage jedoch zurückgenommen: „Die Aussage, die heutigen Juden trügen die Schuld ihrer Väter, muß auf jene Juden eingeschränkt werden, welche die Tötung Jesu Christi gutheißen. Sie ist in der zitierten Verallgemeinerung unrichtig.“ Derartige Äußerungen sorgten für erhebliche Spannungen mit dem Zentralrat der Juden und der Deutschen Bischofskonferenz.

Lehren des Dekrets über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae

Die Lehre des Konzils und des Kirchenrechts von der Religionsfreiheit akzeptiert Pater Franz Schmidberger nur insoweit, als keiner zur Annahme einer bestimmten Religion gezwungen werden darf. Dagegen hält er es für legitim und notwendig, „im öffentlichen Bereich Menschen zu hindern, ihre falschen religiösen Überzeugungen durch Missionsarbeit, öffentliche Kundgebungen, Errichtung von Gebäuden für ihren falschen Kult zu verwirklichen“. Der Staat müsse den „Alleinvertretungsanspruch“ Christi in „der Gesellschaft auch so weit wie nur möglich ... geltend“ machen. Eine religiöse Neutralität des Staates lehnt Schmidberger ab. (s.u.) Dabei beruft er sich auf die 1864 promulgierte Enzyklika Quanta Cura von Pius IX. Gegen dieses Argument hatte Ratzinger bereits 1978 auf die Nichtunfehlbarkeit der Enzyklika verwiesen. Die Ablehnung der Religionsfreiheit ist eine Grundposition der Piusbruderschaft und wurde u.a. 1987 in einer Dubia der Kongregation für die Glaubenslehre vorgelegt und abweisend beschieden.

Lehren des Dekrets über die Kirche in der modernen Welt Gaudium et spes

Pater Schmidberger lehnt die Öffnung des Konzils zum modernen Wandel der Lebensbedingungen als „verderblich(en)“ „Heilsoptimismus“ ab; der „Mensch unserer Zeit“ sei „der sinnliche, gesetzlose, materialistische Mensch“. Dabei beruft sich Schmidberger auf Josef Ratzingers Aussage, dieses Dekret verkünde genau das, was zuvor von Pius IX. verworfen worden sei.

Auch andere Formulierungen und institutionellen Neuerungen des zweiten Vatikanums werden von Schmidberger und der Piusbruderschaft abgelehnt. Dazu gehören:

  • Theologische Grundlagen des Kirchenrechts wie jene, dass die Kirche Gottes in der katholischen Kirche subsistiere.
  • Das Prinzip einer Autorität der Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Papst

Auch gewohnheitsmäßige Praktiken des Papstes werden kritisiert, etwa die „Grußbotschaft an die Moslems“ zu Beginn des Ramadan, ein Küssen des Korans, oder die Titulierung der Juden als „unsere älteren Brüder im Glauben“. Insbesondere das Treffen Johannes Pauls II. mit den Weltreligion wird sowohl von Schmidberger wie auch anderen Mitgliedern der Piusbruderschaft scharf kritisiert.

Pater Franz Schmidberger wirft Kardinal Walter Kasper vor, „antichristliche Kräfte“ zu vertreten, da er eine „Re-Interpretation des Dogmas vom römischen Primat“ und der apostolischen Sukzession propagiere.

Stellung zum Meßritus

Die Piusbruderschaft lehnt den seit 1969 üblichen Ritus der Eucharistiefeier ab. Für Schmidberger ist es „ein Greuel“ und „ein Übel“, wenn „in derselben Kirche, am selben Altar auf die neue Messe die alte folgt“; „Die Pluralität der Riten widerstreitet unserer Position.“

Verweise