Funktionär

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Funktionär (nach frz. fonctionnaire zu lat. functio: Verrichtung, Geltung) ist ein beauftragter Entscheidungsträger neuerer Art, entstanden im Rahmen der Arbeiterbewegung sowie im Zuge der sich ständig verstärkenden Tendenz in der Industriegesellschaft zur Bürokratisierung des gesellschaftlichen Lebens.

Der Funktionär nimmt in allen wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens, in wirtschaftlichen, sozialen, politischen und anderen Organisationen sowie Institutionen Führungsaufgaben wahr. Aufgrund der Abhängigkeit des Funktionärs von seiner Organisation und der Regelgebundenheit seines Handelns schreibt man ihm ein übermäßig konformes und risikoscheues Verhalten zu. Beispiele sind der politische und Parteifunktionär, der Gewerkschafts-, akademische oder Kirchenfunktionär.

Kritische Beobachter sehen in der Gruppe der Funktionäre eine neue Oligarchie. In den Ostblockstaaten sprach man von einer neuen Klasse.

In negativer Akzentuierung ihrer Tätigkeit und Stellung als herrschende Gruppe in totalitären Staaten wurden sie oft Apparatschiks genannt – ein treffender Ausdruck auch für Partei-, Wirtschafts- und Staatsfunktionäre in den totalitär gewordenen postdemokratischen Staaten sowie für Funktionäre in internationalen und NWO-Organisationen.

Faksimile des Stichworts „Funktionär“ aus dem „Staatslexikon“ (1959)[1]


Literatur

Fußnoten

  1. Staatslexikon – Recht, Wirtschaft, Gesellschaft –, hg. von der Görres-Gesellschaft, 8 Bde., Verlag Herder Freiburg, 6. Aufl. 1957–1963