Gefangenen- und Entlassenenfürsorge

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Als Gefangenen- und Entlassenenfürsorge werden Maßnahmen bezeichnet, die die Wiedereingliederung von Rechtsbrechern in die Volksgemeinschaft vorbereiten.

Drittes Reich

Rechtsbrecher oblagen während der Strafverbüßung den Beamten des Strafvollzuges, in erster Linie den Strafanstaltspfarrern und -lehrern, nach Strafvollbüßung den zuständigen Fachverbänden der freien Wohlfahrtspflege. An erster Stelle stand hier der dem Hauptamt für Volkswohlfahrt der Reichsleitung der NSDAP eingegliederte Deutsche Reichsverband für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassunenfürsorge e. V. Seine Landesvereine, die im allgemeinen den Gebieten der Oberlandesgerichtsbezirke entsprachen, wurden von den Generalstaatsanwälten geleitet.