Gegenreformation

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Unter der Bezeichnung Gegenreformation versteht man die Anfang des 16. Jahrhunderts einsetzende und bis Mitte des 17. Jahrhunderts reichende Gegenbewegung des Katholizismus bzw. der römisch-katholischen Kirche und der katholischen Fürstenhäuser zur maßgeblich durch Martin Luther ausgelösten reformatorischen Bewegung.

Im wesentlichen handelt es sich hierbei um Bestrebungen, die sich zuerst in Spanien und dann in ganz Europa regten, um die protestantische Reformation rückgängig zu machen, und zwar einerseits durch die Reinigung und Herstellung der aus dem Mittelalter überlieferten katholischen Kirchentradition,[1] anderseits durch die Absicht, den Protestantismus, wo immer er Fuß gefaßt hatte, zurückzudrängen und zu vernichten (Rekatholisierung). Der Begriff Gegenreformation wurde erst im späteren 18. Jahrhundert als allgemein geläufige Bezeichnung für diese Vorgänge geprägt.[2]

In Deutschland begann die Gegenreformation in Bayern und den geistlichen Fürstentümern und wurde dann im österreichischen Machtbereich der Anlaß zum Dreißigjährigen Krieg. In diesem historischen Kontext umfaßt die Epoche der Gegenreformation den nicht ganz 100jährigen Zeitraum vom Augsburger Religionsfrieden (1555) bis zum Westfälischen Frieden (1648), wenn auch die ersten Schritte bereits im Jahre 1534 mit der Gründung des Ordens der Jesuiten zu finden sind.

Verweise

Fußnoten

  1. In diesem Sinne ist das Konzil von Trient (1545–1563) als ein Ergebnis der Gegenreformation zu nennen.
  2. Der Ausdruck Gegenreformation wurde 1776 von dem deutschen Staatsrechtslehrer und Publizisten Johann Stephan Pütter (1725–1807) zur Bezeichnung der gewaltsamen Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete gebraucht und dann seit 1889 von dem deutschen Historiker Moriz Ritter (1840–1923) als Epochenbegriff für die deutsche Geschichte verwendet.