Generalissimus
Generalissimus, General-Capo oder General der Generäle ist eine frühere Bezeichnung für den Obersten Feldherrn.
Deutschland
Im römisch-deutschen Reich war der Generalissimus der Stellvertreter des römisch-deutschen Kaisers auf dem Schlachtfeld. Der Generalissimus war befugt, sowohl militärisch als auch politisch auf eigene Verantwortung zu handeln. Mit dem Ausdruck wird ein über den Marschällen und Generälen stehender Oberbefehlshaber sämtlicher Streitkräfte eines Landes bezeichnet. Später wurde der Titel, als Übergang zum Reichsgeneralfeldmarschall, vorläufig in Reichsfeldoberster umbenannt.
Erzherzogtum Österreich
Im deutschen Reichslehen Erzherzogtum Österreich besaß der Generalissimus nur die Befehlsgewalt des Generalleutnants (im 17. Jahrhundert höchster Generalsrang, noch über dem einfachen Feldmarschall), denn die Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hatte inzwischen den Reichsgeneralfeldmarschall (zuvor Reichs-Oberst-Feldhauptmann) als höchster Reichsrang (dem Reichsfeldzeugmeister übergeordnet) eingeführt.
Dies ergab nun zuweilen, das Feldherren sowohl RGFM der vom Reichstag aufgestellten Reichsarmee des Teutschen Reiches und gleichzeitig Generalissimus der Kaiserlichen Armee (bestand hauptsächlich aus Truppen der römisch-deutschen Kaiser aus dem Haus Habsburg), wie das beim späteren deutschen Kaiser Franz Stephan von Lothringen der Fall war, wohingegen z. B. Wallenstein nur Generalissimus bzw. offiziell General-Oberst-Feldhauptmann der Kaiserlichen war.
Der Generalissimus unterstand, im Gegensatz zum Generalleutnant, nicht dem Wiener Hofkriegsrat und durfte autark handeln. War ein Generalissimus eingesetzt, blieb während seiner Amtszeit die Position des Generalleutnants unbesetzt.