Generalfeldzeugmeister

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Der Feldzeugmeister war zu Zeiten der Landsknecht-Heere der Oberbefehlshaber der Artillerie. Nach dem Feldhauptmann (aus dem sich im Ersten Reich mit der Zeit Reichs-Feld-Oberster oder Reichs-Oberster-Feld-Hauptmann entwickelte) und dem Feldmarschall war er der höchste Offizier des Heeres. Man verstand unter dem „Zeug“ das Geschütz mit seinem gesamten Material, das von den Büchsenmeistern und deren Handlangern nach einem freiwilligen Vertrag mit dem Kriegsherren bedient wurde. Das gesamte Zeug stand unter dem Befehl des Obersten Feldzeugmeisters, aus welchen sich allmählich der General-Feldzeugmeister entwickelte.

Deutschland

Ludwig Ernst von Braunschweig-Wolfenbüttel
1740 Regimentsinhaber („Jung-Wolfenbüttel“) und kaiserlicher Generalfeldwachtmeister, 1741 kaiserlicher Feldmarschalleutnant, 1744 kaiserlicher Feldmarschall, 1747 kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, 1750 Feldmarschall der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen und Reichsgeneralfeldzeugmeister der Reichsarmee, 1751 Generalkapitän der Provinzen und 1753 von Kaiser und Reichstag zum Reichsgeneralfeldmarschall ernannt.

Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Reichsarmee

In der Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gehörte der Generalfeldzeugmeister zum den Generalsrängen, absteigend: Reichsgeneralfeldmarschall (vor der Einführung Reichs-Generalleutnant genannt), Reichs-Feldmarschall-Leutnant, Reichs-General von der Kavallerie, Reichs-Generalfeldzeugmeister (Infanterie) bzw. Reichsfeldzeugmeister (RFZM), Reichs-Generalfeldzeugmeisterleutnant (Infanterie), Reichs-Generalwachtmeister zu Roß und Reichs-Generalfeldzeugmeister zu Fuß. Auch diese Stellen wurden gewöhnlich konfessionell doppelt besetzt.

Kaiserliche Armee

In der Kaiserlichen Armee des römisch-deutschen Reiches, und somit auch im Erzherzogtum Österreich (wo allerdings noch bis in das 17. Jahrhundert hinein der Generalleutnant den höchsten Generalsrang darstellte), stand der Feldzeugmeister direkt unter dem Feldmarschall, der kaiserliche Feldmarschall stand dagegen im Rang unter dem Reichsgeneral-Feldzeugmeister der Reichsarmee, alle unterstanden dem Reichsgeneral-Feldmarschall, der sozusagen den Generalissimus der Reichsmacht darstellte. Es gab nur seltene Fälle, in denen jemand sowohl zum Reichsgeneralfeldmarschall und zum Generalissimus ernannt wurde, so Franz Stephan von Lothringen 1736 anläßlich seiner Vermählung mit Erzherzogin Maria Theresia.

Preußen

Der Generalfeldzeugmeister rangierte in der Kurfürstlich Brandenburgischen Armee hinter dem Generalfeldmarschall, seit Friedrich II. (als Befehlshaber aller Artillerietruppen der Preußischen Armee) rangierte er gleich mit dem Generalfeldmarschall, jedoch – ähnlich dem späteren Generaloberst „mit dem Rang als Generalfeldmarschall“ – nicht immer mit allen Befugnissen. Er trug als Abzeichen auf Achselstücken und Epauletten zwei gekreuzte Kanonenrohre.

Früher wurde die Würde eines Generalfeldzeugmeisters häufig an Prinzen aus dem königlichen Hause verliehen, weil diese, nach einer ungeschriebenen Regel, vor 1870 nicht zu Generalfeldmarschällen ernannt wurden. Ab 1870 wurde diese Würde an Offiziere verliehen, die aus der Artillerie hervorgegangen waren und sich um diese Waffe hervorragend verdient gemacht hatten.

In Preußen wurde 1898 an Stelle des (provisorischen) Waffendepartements im Kriegsministerium eine Feldzeugmeisterei außerhalb des Ministeriums geschaffen, an deren Spitze ein Feldzeugmeister stand im Range eines Divisionskommandeurs. Sämtliche Gewehrfabriken, Artilleriewerkstätten, Geschützgießereien, Pulver- und Munitionsfabriken sowie die Konstruktionsbüros und Artilleriedepots unterstanden seiner Aufsicht; auch die Train-Inspektion war ihm nachgeordnet.

Bayern und Sachsen

1906 ersetzte Bayern die Inspektion der technischen Institute durch eine Feldzeugmeisterei mit Sitz in München mit dem gleichen Aufgabenfeld, wie das preußische Vorbild. Der Feldzeugmeister war eine Dienststellung der Bayerischen Armee und hatte den Rang eines Generalmajors. Ebenso hatte Sachsen eine Zeugmeisterei mit einem Oberzeugmeister im Range eines Generalmajors der Sächsischen Armee an der Spitze mit Sitz in Dresden.

Österreich

In der aus dem Kaisertum Österreich entstandene Donau-Monarchie war der Dienstgrad eines Feldzeugmeisters (FZM) der Gemeinsamen Armee ein herausgehobener Generalsrang der Artillerie, er entsprach dem

Bis zur Schaffung des Dienstgrades General der Infanterie 1908 wurden auch Infanterie-Generäle „Feldzeugmeister“. Sie hatten das Prädikat „Exzellenz“.

Bekannte Generalfeldzeugmeister

Sonstiges

Die Generalfeldzeugmeister-Kaserne in Brandenburg an der Havel war das Hauptquartier der Division „Brandenburg“ im Zweiten Weltkrieg, die Generalfeldzeugmeister-Kaserne in Mainz ist eine Kaserne der Bundeswehr.

Siehe auch