Reichsmarschall

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Der Reichsmarschall – des Reiches Marschall (Erzmarschall) war ursprünglich der militärische Stellvertreter des römisch-deutschen Kaisers und bekleidete eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde der Titel eines Reichsgeneralfeldmarschalls durch Kaiser und Reichstag verliehen. Im Jahr 1938 wurde er unter Mussolini in Italien und 1940 im Deutschen Reich als Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches für eine sowohl militärische als auch politische Oberbefehlshaberposition neu eingeführt.

Erläuterung

Reichsmarschall entspricht in etwa dem Titel eines Generalissimus. Heute ist der Rang eines Reichsmarschalls nur in Schweden für den Chef des königlichen Hofstaates gebräuchlich.

Geschichte

Heiliges Römisches Reich

Das Amt des Marschalls war seit Otto I. eines der Erzämter und später mit der Kurwürde verbunden. In der Goldenen Bulle wird der Kurfürst von Sachsen als Reichs-Erzmarschall (Archimarescallus) benannt. Er war bei zeremoniellen Gelegenheiten der Träger des Reichsschwertes. Sein Amtszeichen, das er auch im Wappen führte, waren zwei gekreuzte rote Schwerter. Die Stellvertretung war erblich als Reichserbmarschall (Vicemarescallus) an die Grafen von Pappenheim gebunden. Waren beide Ämter im Hochmittelalter noch mit realer Funktion als Befehlshaber des gesamten Reichsaufgebots versehen, so hatten sie spätestens seit der Renaissance lediglich zeremonielle Aufgaben bei Kaiserkrönungen und Reichstagen zu erfüllen.

Als Generalissimus wurden im Dreißigjährigen Krieg Albrecht von Wallenstein als oberster General des Kaisers bezeichnet. In den Wahlkapitulationen der Kaiser des 17. Jahrhunderts sollte das Reichsheer, eine Kontingentarmee des Reiches neben den Armeen der Fürstentümer, von einem Reichs-General-Feldmarschall befehligt werden. Die Entscheidung, wem diese Ernennung zustehen sollte, lag beim Kaiser und dem Reichstag. Es wurden stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt, je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.[1]

Drittes Reich

Am 19. Juli 1940 wurde der Dienstgrad „Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches“ in der Wehrmacht, oberhalb des Feldmarschalls, geschaffen. Er diente ausschließlich der Hervorhebung der führenden Position Hermann Görings als ranghöchster deutscher Soldat (und zweiter Mann im Staate). Göring war der einzige, der den Titel erhielt.

Am gleichen Tag ernannte Hitler zwölf Generäle zum Generalfeldmarschall.

Siehe auch

Fußnoten

  1. 1734 wurden auf Zeit vier Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.