Gerichtsbarkeit

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Gerichtswesen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Gerichtsbarkeit ist die Ausübung der Rechtspflege, insbesondere der Rechtsprechung. Vielfach wird Gerichtsbarkeit auch im Sinne von Gerichtshoheit verstanden.

Die Gerichtsbarkeit gliedert sich im Rahmen der Gerichtsverfassung der Bundesrepublik Deutschland dem Wesen nach in die Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, nach Zweigen in die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, in die Sozial-, Finanz-, Patent-, Disziplinar- und Ehrengerichtsbarkeit. Eine Sonderstellung nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit ein.

Träger der Gerichtsbarkeit ist der Staat; nämlich der Bund für die Bundesgerichte, die Länder für die übrigen Gerichte. Ausgeübt wird die Gerichtsbarkeit durch die einzelnen Gerichte. Der Umfang der Gerichtsbarkeit ist räumlich auf das Staatsgebiet beschränkt. Der Gerichtsbarkeit unterliegt jede Person, die auch der BRD-Staatsgewalt unterworfen ist; also auch alle Ausländer, die sich in der BRD aufhalten, soweit sie nicht exterritorial sind.

Sachlich ist die Gerichtsbarkeit dadurch begrenzt, daß nur diejenigen Angelegenheiten in ihren Aufgabenbereich fallen, für die ein Rechtsweg offensteht. Alle anderen Aufgaben sind solche der Gesetzgebung, der Verwaltung oder der Regierung. Auch die Gerichtsverwaltung gehört nicht zur eigentlichen Gerichtsbarkeit.

Siehe auch