Bundesland

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Die deutschen Bundesländer wurden nach 1945 durch die Alliierten Siegermächte begründet, um die Etablierung zweier deutscher Bundesstaaten auf einem Teilgebiet Deutschlands zu ermöglichen, da die bislang letzte deutsche Regierung seit dem 23. Mai 1945 an der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte gehindert wurde. Auf Druck der Alliierten bildeten sich aus diesen Bundesländern dann zwei Bundesstaaten innerhalb Deutschlands, die West-BRD und die BRÖ. Das unter der Kontrolle der Sowjetunion stehende Gebiet Mitteldeutschlands bestand bis 1990 zeitweise aus Bezirken der DDR.

Bundesländer der BRD (Land (BRD))

Gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ist eine Besatzungsmacht verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben in einem besetzten Gebiet wieder herzustellen, und zwar, sofern kein zwingendes Hindernis besteht, auf der Basis der jeweiligen Landesgesetze. (vgl. Haager Landkriegsordnung, Art. 43 vom 18.10.2007; RGBl. 1 910, S. 107)

Aus diesem Grunde wurde zunächst von den Besatzungsmächten die Einrichtung sogenannter „Länder“ als deutsche Selbstverwaltungskonstrukte verfügt. Diese „Länder“, beziehungsweise späteren „Bundesländer“ entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung des Deutschen Reiches, es handelt sich dabei um von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügte Konstrukte.

Im Folgenden ist die jeweilige Entstehung einzelner Länder nachvollzogen:

  • Gründung des „Landes Niedersachsen“ durch die Verordnung Nr. 55 der Britischen Militärregierung vom 01. November 1946, (bestehend aus dem Gebiet der Reichsländer Hannover, Schaumburg-Lippe, Oldenburg und Braunschweig)
  • Gründung des „Landes Schleswig-Holstein“ durch die Verordnung Nr. 46 der Britischen Militärregierung vom 23. August 1946,
  • Gründung des „Landes Rheinland-Pfalz“ durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung,
  • Gründung des „Landes Großhessen“ durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, (Großhessen: umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen). Die von Hessen fortgefallenen Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen sowie Rheinhessen westlich des Rheins kamen zur französischen Besatzungszone und bildeten seit dem 23. August 1946 einen Teil des Landes Rheinland-Pfalz. Ebenfalls nicht mit einbezogen wurde die Gemeinde Wimpfen, die zum hessischen Kreis Heppenheim (zu Hessen-Starkenburg gehörig) gehörte, jedoch seit 1945 faktisch von Württemberg-Baden regiert wurde.
  • Gründung des „Landes Württemberg-Baden“ durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1946
  • Gründung des „Landes Bayern“ durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, (umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau. Bei der Errichtung von Bayern nach dieser Proklamation wurde „vergessen“, daß auch die Pfalz (als Bayern links des Rheins) 1933 zu Bayern gehörte, jedoch in die französischen Besatzungszone gehörte und deshalb nicht mehr zu Bayern gezählt wurde. Seit 1940 gehörte die Pfalz nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich des Reichsstatthalters von Bayern sondern zum Reichskommissar für die Saarpfalz, ab 1941 zum Reichsstatthalter der Westmark. Der Kreis Lindau 12 gehörte bis 1955 zur französischen Besatzungszone (als Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich),
  • Gründung des „Landes Sachsen“ durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 9. Juli 1945 (umfaßt das Gebiet Sachsens einschließlich des Teiles Schlesiens, welcher östlich der Oder-Neiße-Linie liegt, ausschließlich der Region um die Gemeinde Tiefengrün, die zum Bundesland Bayern gekommen ist, da die Grenze der Besatzungszonen von den Alliierten auf den Verlauf der Saale befohlen wurde).

Sondersituation Berlin

Unter alliiertem Vorbehalt mit Sonderstatus:

Bundeslandgründungen nach dem Anschluß der DDR

Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD hinzugekommen:

Durch den Beitritt entstand die Groß-BRD

Bundesländer der BRÖ (Bundesland (Österreich))

Siehe auch