Staatsgebiet

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Staatsgebiet ist der geographische Raum, in dem ein Staat seine Staatsgewalt ausübt. Zum Staatsgebiet gehören auch die von einem fremden Staat umschlossenen Gebietsteile (Exklaven).

Änderungen des Staatsgebiets können durch Abtretung oder Eingliederung eines gesamten Staates in einen anderen Staat erfolgen. Annexionen werden in der Regel nicht mehr als völkerrechtlich rechtmäßige Vergrößerungen des Staatsgebiets anerkannt.

Der Begriff des Staatsgebiets ist nicht nur für das Völkerrecht und das Staatsrecht, sondern auch für andere Rechtsgebiete von erheblicher Bedeutung.

Für die Festlegung der Grenzen des Staatsgebiets sind von Bedeutung das Seerecht, der Festlandsockel und die Küstengewässer.