Gero (Ostmark)
Gero der Große ( um 900; 20. Mai 965) war seit 937 der erste und einzige Markgraf der Sächsischen Ostmark, die sich über das Staatsgebiet der heutigen Bundesländer Sachsen, Brandenburg und den östlichen Teilen von Thüringen und Sachsen-Anhalt erstreckte, wodurch er an der Ostflanke des Heiligen Römischen Reiches, genauer genommen des Stammesherzogtums Sachsen, sehr einflußreich und mächtig wurde.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Wirken
Zu seinem Wirken heißt es:
- Während Otto der Große im Süden der deutschen Geltung den hohen Rang erstritt, schob sein fähigster Krieger Gero die Grenzen des Reichs weit gegen die Wenden östlich der Elbe vor. 937 war er Markgraf in den Elbländern geworden. Seither fand er das große Amt seines Lebens darin, nach Osten zu stoßen, gegen Slawen und Urwald und Bruch, gegen händelsüchtiges Volk, das ständig zu jedem Streit bereit war. Manche Jahrzehnte zogen darüber hin, bis er sein Werk als erfüllt betrachten konnte. Schwerer Rückschläge stellten mitunter wieder alles infrage. Doch als er Markgraf 965 in seiner Stadt Gernrode starb, war das Land zwischen Elbe und Oder dem Reich gewonnen, Polen hatte die deutsche Oberhoheit anerkannt, Burgwarte saßen als Vögte über den fremden Völkern, die ersten deutschen Bauern pflügten in ihrem Schutz, die Mönche der neu gegründeten Bistümer Havelberg und Brandenburg dienten als Sendboten der deutschen Kultur, die sich nun friedlich des Landes bemächtigen konnte, nachdem das Schwert des „großen Markgrafen“, wie man schon damals Gero nannte, die Gewinnung des Ostens für Deutschland eingeleitet hatte.[2]
Neue Deutsche Biographie
- G. folgte seinem Bruder bei dessen Tode 937 in der Grenzhut, während die Statthalterschaft in Sachsen den Billungern zufiel. G.s Grafschaft erstreckte sich über Orte in Nordthüringen und im Schwabengau, dazu im eroberten Gebiet jenseits der Elbe-Saale in Serimunt, Zitice und Moraciane. Im selben Gebiet erscheinen gleichzeitig auch Thietmar, Dietrich, Adalbert und Christian, G.s Schwager, als Grafen; vielleicht waren sie alle mit ihm verwandt. Der Allodialbesitz G.s lag um Frose und Gernrode, wo er um 950 und 959 ein Benediktinerkloster und ein Kanonissenstift gründete, also am Ostharz und in seinem Vorland, sowie um Nienburg und in der Landschaft Serimunt östlich der Saale. Er stammte zum Teil aus königlicher Schenkung, wie zum Beispiel die ostsaalischen Besitzungen und Egeln, das ein Patengeschenk Ottos des Großen für G.s Sohn Sigfrid war, und gelangte post acerbam mortem filiorum an die beiden Stifter; auch Frose wurde 959 in ein Kanonissenstift umgewandelt. G.s Stellung wird zunächst durch den Titel comes gekennzeichnet, Widukind von Corvey nennt ihn auch preses, Thietmar von Merseburg rückblickend marchio, und sehr bezeichnend Orientalium marchio, und seit 941 heißt er auch in den Urkunden marchio, schließlich dux et marchio. In der Tat war seine Gewalt eine markgräfliche, das heißt eine vornehmlich auf den Schutz und die Verteidigung der Ostgrenze, aber auch auf die Ausdehnung der deutschen Herrschaft nach Osten gerichtete. Sie wurzelte in der militärischen Befugnis, griff aber sicherlich auch auf andere Bereiche über, so daß seine Stellung schließlich der herzoglichen verglichen werden konnte. G. hat sie sich selbst geschaffen, und so fehlte es ihm nicht an Neidern, die ihn zu stürzen suchten, was aber nicht gelang, da er stets festen Rückhalt am König fand.
- Schon am Anfang seiner Laufbahn zog er sich die Feindschaft von Ottos des Großen Halbbruder Thankmar zu, der selbst gern Sigfrids Nachfolger im östlichen Sachsen, woher seine Mutter stammte, geworden wäre. Auch der häufige, beschwerliche und kostspielige Heeresdienst zur Bekämpfung der Slawen erregte Mißmut. In diesen Kämpfen war G. höchst erfolgreich: er besiegte die unruhigen östlichen Nachbarn immer wieder; genannt werden die Ukrer, die Lausitzer, auch Mieszko, der Herzog von Polen, der damals die Festigung und Ausdehnung des polnischen Staates in die Wege zu leiten begann. G.s Maßnahmen waren von rücksichtsloser Härte; die Heimtücke, mit der er etwa 30 zu einem Gelage geladene slawische Große (principes) ermorden ließ, sucht Widukind als Vergeltungs- und Vorbeugungsmaßnahme zu entschuldigen. Wenn es möglich war, 948 mitten im Slawenlande in Havelberg und Brandenburg Bistümer zu errichten, so dürfte dies nicht zuletzt auf G.s Tätigkeit beruhen. Das Gebiet der Diözese Brandenburg wurde jedenfalls zu seiner marca gerechnet. Die planmäßige „Gründung“ einer festumgrenzten Mark braucht trotzdem nicht angenommen zu werden, sondern Umfang und Intensität der markgräflichen Gewalt ergaben sich aus der jeweiligen Lage. Immerhin ist es möglich, daß das östliche Grenzgebiet nach dem Vorbild karolingischer Burgbezirke fester zu organisieren suchte, auf G. zurückgehen. Folgenreich war die Anfänge der Burgwardverfassung, die vor allem der Zug G.s in die (Nieder-)Lausitz 963, der dieses Gebiet der deutschen Herrschaft unterwarf und damit die Voraussetzung für die Errichtung des weit vorgeschobenen Bistums Meißen 968 schuf. Damals scheint auch eine Tributpflicht Mieszkos „bis zur Warthe“ begründet worden zu sein, ohne daß über die Deutung des Ausdrucks Einmütigkeit bestünde.
- Dies war die letzte Tat G.s im Osten. An der sonstigen Reichspolitik war er anscheinend wenig beteiligt. Auf Reichsversammlungen findet man ihn nicht, auch nicht auf den Italienzügen Ottos. Seine beiden Besuche in Rom 950 und wohl 963 waren vielmehr „privater“ Art und wurden durch die Stiftung von Frose und Gernrode veranlaßt. Auf der Rückkehr von der 2. Romreise wurde er nach einer reichen Schenkung in die Gebetsbruderschaft des Klosters Sankt Gallen aufgenommen und seine ganze Verwandtschaft in das Gedenkbuch eingetragen; von der zweiten brachte er eine päpstliche Schutzurkunde für Gernrode und einen Arm des heiligen Cyriacus mit. Seine Frömmigkeit glich also derjenigen seiner adligen Standesgenossen in ottonischer Zeit, doch entspricht die erbauliche Schilderung seines Endes, die Thietmar gibt, schwerlich den Tatsachen. Seinen Eigenbesitz hat er in Ermangelung direkter Nachkommenschaft allerdings wirklich seinen beiden Hausstiftern vermacht. Thietmar berichtet, G. sei „der Große“ genannt worden, ein Wort, das sein Zeitgenosse Widukind ebenfalls braucht (vir magnus et potens), der ihn auch sonst fast überschwenglich rühmt. Einen Schützer des Landes (defensor patriae) nannte ihn Thietmar mit Recht, und König Otto wird Grund gehabt haben, ihn in den Urkunden immer wieder als treu, ja besonders treu (fidelissimus) hervorzuheben. Zweifellos war er einer der bedeutendsten und tatkräftigsten Helfer Ottos des Großen.[3]