Grenzland
„Grenzland ist kein Begriff, für den die Juristen eine staatsrechtliche Schablone finden können, kein Begriff auch, für den Sprachforscher, Statistiker, Historiker, Geographen für sich zuständig wären. Grenzland ist ein nationalpolitischer Begriff. Er umfasst rein deutsche oder gemischte, abgetretene oder nur bedrohte, besetzte, neutralisierte oder zwangsweise verselbständigte Gebiete. Grenzland ist überall da, wo deutsche Menschen Grenzschicksal leibhaft erfahren, wo sie um den Zusammenhang mit der nationalen Gemeinschaft ringen oder die Nation um ihre Einbeziehung und Festhaltung sinnvollerweise kämpft, kämpfen darf und kämpfen muss. Grenzland begreift eine Forderung in sich. Grenzland ist eine Angelegenheit zielhaften volkspolitischen Wollens.“ [1]
Literatur
- Heinrich Gutberlet: „Deutschtum im Kampf“, Nationaler Bücher-Dienst, Berlin, 1936 (PDF-Datei 25MB)