Guerillakrieg

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Guerillakrieg ist der „Kleinkrieg“ irregulärer einheimischer Truppen (Partisanen) gegen eine ausländische Armee beziehungsweise Besatzungsmacht oder aber – im Zusammenhang mit einem Bürgerkrieg – gegen die eigene Regierung. Der Partisanenkrieg steht zumeist im Widerspruch zur Genfer Konvention sowie zur Haager Landkriegsordnung und nimmt den Tod von Zivilisten und Unbeteiligten billigend in Kauf. Diese irregulären Truppen gelten als kriminelle Nichtkombattanten ohne rechtlichen Schutz, werden jedoch von Medien oder Regierungen – je nach politischer Lage und Propagandazielen – auch als „Freiheitskrieger“, „Rebellen“ oder „Widerstandskämpfer“ verklärt. Guerillakrieg ist nicht gleich Partisanenkrieg. Das muß eindeutig festgestellt werden. Der wesentlich Unterschied ist, daß Guerillas uniformiert oder zumindest als Kombattanten gekennzeichnet sind und ihre Waffen offen tragen.

Zweiter Weltkrieg

Im Zweiten Weltkrieg waren hauptsächlich Jagdkommandos und Spezialeinheiten für den Kampf gegen die Guerillabanden zuständig.

Urbaner Terror

Eine Sonderform der Guerilla, die sich mit dem (zumeist linksextremistischen) Terrorismus überschneidet oder diesen in Reinform vertritt, ist die sogenannte Stadtguerilla.

Siehe auch