Durchsuchung (Recht)

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Eine Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie gilt als ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung, sowie der Gefahrenabwehr.

Die Durchsuchung von Personen ist abzugrenzen von der Untersuchung von Personen; bei der Durchsuchung werden die Kleidung der Person sowie die Körperoberfläche und die problemlos zugänglichen Körperöffnungen abgesucht (z. B. Mund, Nase und Ohren). Eine Untersuchung hingegen bezieht sich auf das Körperinnere (Mageninhalt o. ä.) sowie den Genitalbereich. Eine Untersuchung ist im Vergleich zur Durchsuchung nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen möglich, da sie deutlich stärker in die Rechte des Betroffenen eingreift. Die Weltnetzseite Sicherheitshinweise für Nationalisten hat das korrekte Verhalten bei einer Hausdurchsuchung verdeutlicht.[1]

Siehe auch

Literatur

  • Arbeitsgruppe Repressionsabwehr: Rechtsratgeber für Dissidenten, Sturmzeichen-Verlag, Dortmund 2020, Buchvorstellung

Verweise

Kanzleiseiten spezialisierter Strafverteidiger[2]

Filmbeiträge

Fußnoten

  1. Verhalten bei einer Hausdurchsuchung, Sicherheitshinweise für Nationalisten, 1. März 2017
  2. Nennung bedeutet nicht zugleich Empfehlung