Hausorden der Wendischen Krone

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Ritterkreuz

Der Hausorden der Wendischen Krone wurde am 12. Mai 1864 durch die beiden Großherzöge von Mecklenburg, Friedrich Franz II. und Friedrich Wilhelm, gestiftet zur „ehrenden Bezeugung Allerhöchster vorzugsweiser Anerkennung und Achtung und zur Auszeichnung besonderer Verdienste“. Ordensherren waren die Großherzöge von Mecklenburg(-Schwerin) und Mecklenburg(-Strelitz). Die Insignien der beiden Landesteile unterscheiden sich durch die Devise im vorderseitigen Medaillonring und das rückseitige Stiftermonogramm. Nach einer Statutenergänzung vom Februar 1916 während des Ersten Weltkrieges konnten den Ordensinsignien der Klasse I. die Schwerter hinzugefügt werden.

Stern mit der Krone in Erz zum Großkreuz für Mecklenburg-Schwerin

Geschichte

Kleinod zum Großkreuz mit der Krone in Erz (Mecklenburg-Schwerin)
Stern mit der Krone in Gold zum Großkreuz für Mecklenburg-Strelitz

Gestiftet wurde der Hausorden als vierklassiger gemeinsamer Hausorden, dem ein zweistufiges Verdienstkreuz affiliiert war. Die Insignien der beiden Großherzogtümer unterscheiden sich durch die unterschiedlichen Devisen

  • „PER ASPERA AD ASTRA“ (Auf rauhen Pfaden zu den Sternen bzw. Durch das Rauhe zu den Sternen für Mecklenburg-Schwerin) und
  • „AVITO VIRET HONORE“ (Er blüht in angestammter Ehre für Mecklenburg-Strelitz bzw. Grünt in uralter Ehre oder zehrt vom Ruhm der Ahnen).

Die Verleihungszahlen waren limitiert. So konnte das Großkreuz nur 13mal, Großkomtur nur 31mal, Komtur nur 65mal und das Ritterkreuz nur 100mal verliehen werden. Ergänzt wurde der Orden vom Verdienstkreuz in Gold oder Silber.

Ordensklassen

Hausorden

Der Orden besteht aus vier Klassen, wobei sich die I. Klasse in zwei Stufen teilt:

  • Großkreuz (McklWKr1/MWK1/MK1)
    • mit der Krone in Erz (MWK1a/MK1a)
    • mit der Krone in Gold (MWK1b/MK1b)
  • Großkomtur (MWK2a/MK2a)
  • Komtur (MWK2b/MK2b)
  • Ritter (MWK3/MK3)

Mit den Insignien konnten beim Großkreuz mit der Krone in Erz die Ordenskette verliehen werden.

Verdienstkreuz

Daneben bestand ein gesondertes Verdienstkreuz in Gold und Silber als Ehrenzeichen.

Verleihung

Die Verleihung an Inländer war – ausgenommen Angehörige des Großherzoglichen Hauses – beschränkt auf (ursprünglich/später erweitert):

  • Großkreuz: Schwerin 6/10, Strelitz 2/3
  • Großkomtur: Schwerin 18/25, Strelitz 6/6
  • Komtur: Schwerin 24/55, Strelitz 8/10
  • Ritter: Schwerin 48/80, Strelitz 16/20

Großkreuz

Für die Verleihung des Großkreuzes an Personen nichtfürstlichen Standes war die Bekleidung eines Amtes notwendig, das mit dem Prädikat Exzellenz verbunden oder diesem gleichrangig war. Das Großkomturkreuz konnten nur Persönlichkeiten mindestens im Rang eines Generalmajors erhalten. Auch Ausländer konnten das Großkreuz erhalten, so z. B. das Großkreuz mit der Krone in Erz an den 32. Sultan der Osmanen Abdülaziz.

Statuten