Heilpraktiker
Als Heilpraktiker bezeichnet man diejenigen Heiler, deren Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sich nicht vorrangig an die Maßgaben der sogenannten Schulmedizin sondern der Alternativmedizin und Naturheilkunde richten.
Inhaltsverzeichnis
Gesetz
Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17. Februar 1939 (Heilpraktikergesetz) regelt die Voraussetzungen zur Erlangung und Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“. Vormals war die Ausübung dieser nichtärztlichen Heilkunde in der Reichsgewerbeordnung geregelt.
Dieses Gesetz kommt, in zwischenzeitlich veränderter Fassung, in der BRD zur Anwendung. Seine wissenschaftliche Grundlage ist ein uraltes Prinzip der klassischen Medizin, welches besagt: „Wer heilen kann, der darf kurieren“. Dieses Prinzip berücksichtigt die Tatsache, daß Heilungserfolge oft nicht erklärt werden können und auch die Wirksamkeit von nützlichen Therapien nicht in allen Fällen heute schon verstanden wird (→ implizite Rationalität).
Geplante Abschaffung
Seit August 2017 fordern „Experten“ die Abschaffung des „Irrsinns“ und bereiten die Öffentlichkeit über die Systempresse ganz im Sinne der Pharmaindustrie für die Neue Weltordnung gezielt darauf vor.[1]