Reichsheimstättenamt
Das Reichsheimstättenamt wurde in der DAF mit der Beseitigung der Wohnungsnot und der Förderung des Kleinwohnungsbaus betraut. Leiter war Johann Wilhelm Ludowici (Ludovici). Ab Februar 1937 leitete Ernst von Stuckrad das Amt.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die Gründung erfolgte im April 1934. Die Leitung wurde in Personalunion vom Beauftragten für das Siedlungswesen im Stabe des Stellvertreters des Führers wahrgenommen. Auf Gauebene wurde bei jeder Gauwaltung der DAF ein Gauheimstättenamt eingerichtet, auf Kreisebene ein Heimstättenwalter ernannt. Die unterste Ebene mit den Ortsheimstättenwaltern war für die Beratung von Wohnungs- und Siedlungssuchenden und der Auswahl von Siedlungswilligen im Prüfungsausschuß zuständig. Eine Reichstagung des Amtes fand vom 24. bis zum 27. Oktober 1936 in Würzburg statt. Mit Stand 1937 haben die Architekten, Gartenfachmänner und Siedlungsberater ca. eine Million Auskünfte erteilt und Hilfestellung bei der Beschaffung von Eigenkapital und Gründung von Selbsthilfeorganisationen gegeben.
Kleinsiedlung
Die vorstädtische Kleinsiedlung (Stadtrandsiedlung) vor 1933 wurde durch die Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 ermöglicht. Das Ziel war, die gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse in den Städten zu lindern. Weder die Qualität des Bodens noch das Reichsdarlehn von 2.500 RM waren für die zugelassenen Erwerbslosen und Kurzarbeiter (weitestgehend Städter) ausreichend. Im Gegensatz zur Zeit der Trostpflastermentalität vor 1933 war sich das Reichsheimstättenamt der volkswirtschaftlichen und kulturellen Verantwortung im Siedlungswesen bewußt. Es galt, nicht nur die Wohnungsnot in den Städten zu lindern, sondern auch der Abwanderung vom Lande entgegenzuwirken. Von den 1933 bis 1936 erbauten 110.000 Siedlungswohnungen wurden 70.000 ausschließlich durch das Reichsheimstättenamt verwirklicht. Mit Stand 1938 wurden 344.000 Siedler für eine Reichsheimstätte ausgewählt, 110.000 angesetzt und 150.000 Neuanmeldungen bearbeitet. Da das Amt eine Höchstbelastung von maximal einem Viertel des Monatseinkommens anstrebte, war bei Leistungen aus Hypotheken, Darlehn der Bank der Deutschen Arbeit der DAF, Lieferung von Saatgut und Tieren die Garantie der Nachhaltigkeit nur durch die Prüfung und Auswahl wirtschaftlich tüchtiger, verwurzelter und erbgesunder Familien gegeben. 1934 wurde die Siedlung im Aachener Kohlenrevier geschaffen. Statt Erwerbslosen wurden Stammarbeiter des Reviers genommen. Mit einem Bauprogramm von 2,37 Millionen RM wurden bis 1937 282 Häuser für Seeleute errichtet. Darunter waren 176 Kleinsiedlungshäuser, 21 Kleineigenheime und 85 Eigenheime. Bei der Konzeption von Siedlungen gab das Reichsheimstättenamt in großem Umfang Nachwuchsarchitekten eine Möglichkeit, sich am Beginn ihres Berufsweges zu bewähren.
Geschoßbauten - Stockwerksbau - Volkswohnungen
Zwischen 1933 und 1936 wurden etwa 450.000 Wohnungseinheiten geschaffen. Neben dem Neubau waren hier Schwerpunkte die Altbausanierung, Baukostenprüfung und die Beschaffung der Restmittel. Ab 1937 wurde der Mietwohnungsbau verstärkt, 1939 die Vierraumwohnung gesetzlich verankert. Erst jetzt konnten genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden.[1] Die vorher angeboten Reichsdarlehn erlaubten bei 100 RM monatlichem Reineinkommen mit maximal 25 RM Miete gerade einen Durchschnitt von 32 m². Zu hoch sollten die Baukosten aber auch nicht sein. Ab 40 RM Miete hätten die Mieter ihre Steuerfreiheit verloren und Grundsteuer zahlen müssen. Kriegsbedingt konnte sich dieses Programm jedoch kaum noch entwickeln.
Literatur
- Die Leistungen des Reichsheimstättenamtes der DAF. In: DAF (Hg.): Bauen - Siedeln - Wohnen. Heft 10. 15. Mai 1938. S. 309.
- Genzmer/Knipping/Steinbeißer/Vincentz: Der Weg durch den Siedlungs-, Heimstätten- und Kleinwohnungsbau. 1938. 2. Aufl.
- Marrenbach, Otto (Hg.): Fundamente des Sieges - Die Gesamtarbeit der Deutschen Arbeitsfront von 1933 bis 1940. 1940. S. 211-228.