Barth, Heinz

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Heinz Barth (Lebensrune.png 15. Oktober 1920 in Gransee; Todesrune.png 6. August 2007 ebenda) war ein deutscher SS-Obersturmführer bei der Waffen-SS und Führer des Ersten Zuges des Panzergrenadierregiments „Der Führer“ als Teil der SS-Panzer-Divisision „Das Reich“.

Wirken

Barth soll als SS-Obersturmführer im Juni 1944 an einer Partisanen-Vergeltungsaktion in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen sein, dem mehr als 600 Personen zum Opfer fielen. In der DDR wurde er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt und kam erst 1997 frei. Da Barth nach dem Mauerfall als Kriegsversehrter eine Sonderrente erhielt, sorgte dies für allgemeine inszenierte Empörung.[1]

Werdegang

Heinz Barth war am 15. Oktober 1920 im brandenburgischen Gransee geboren.

Wegen seiner angeblichen Beteiligung an der Liquidierung von 642 Einwohnern von Oradour-sur-Glane wurde er in Bordeaux am 12. Februar 1953 in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

Erst am 14. Juni 1981 wurde er in der DDR festgenommen und am 7. Juni 1983 vom Stadtgericht Berlin zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt; im September 1997 wurde Barth jedoch freigelassen. Er war u.a. in der zentralen Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen inhaftiert. Mitte 2000 klagte er als Kriegsversehrter seine Zusatzrente vor dem Landessozialgericht Potsdam erfolgreich ein; er hatte im weiteren Verlauf des Kriegs ein Bein verloren.

Barth trat 1939 der NSDAP[2] bei. Am 10. Februar 1943 wurde er SS-Mitglied[3] und wurde an der Ostfront eingesetzt, danach in Frankreich. Dort verlor er während Kampfhandlungen in der Normandie im August 1944 ein Bein und behielt eine steife Schulter zurück. Seit seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1946[4] hatte er in Gransee in der Konsumgenossenschaft gearbeitet.

Im Jahre 1944 wurde er, wegen der französischen Vorfälle von Oradour-sur-Glane, in Bordeaux am 12. Februar 1953 in Abwesenheit zum Tod verurteilt.

Am 14. Juli 1981 wurde er in der DDR festgenommen. Die Hauptverhandlung begann am 25. Mai 1983 und am 7. Juni 1983 wurde Barth vom Stadtgericht Berlin zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei DDR-Bürger, die als Untergebene Barths in Oradour beteiligt gewesen waren, wurden von der DDR-Staatsanwaltschaft nicht angeklagt.[5]

Barth war unter anderem in der zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen inhaftiert. Im September 1997 wurde Barth wegen seines schlechten Gesundheitszustandes aus der Haft entlassen. Im Jahr 2000 verlor Barth eine Klage auf Weiterzahlung seiner Kriegsversehrten-Zusatzrente, die er seit der Deutschen Teilvereinigung erhielt, da 1998 das Bundesversorgungsgesetz einschlägig geändert worden war.[6] Zehn Jahre nach seiner Haftentlassung erlag er einem Krebsleiden.[7]

Fußnoten

  1. Im Alter von 86 Jahren ist der deutsche Heinz Barth gestorben, Deutschlandfunk, 13. August 2007
  2. NSDAP-Mitgliedsnummer 784.490.1
  3. Mitgliedsnummer 458.037
  4. angeblich hatte er seine Personaldokumente vernichtet. Leide, S.135
  5. Leide, S.139,. Über die Versäumnisse der Strafverfolgung in der Bundesrepublik siehe Lit. Bernhard Brunner und den Artikel Oradour-sur-Glane
  6. Klage um Zusatzrente verloren, derStandard.at (Kostenpflichtig), derstandard.at, 14. August 2007
  7. Kriegsverbrecher Barth gestorbentagesspiegel.de, 14. August 2007