Hitler-Mussolini-Abkommen

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Das sogenannte Hitler-Mussolini-Abkommen vom 23. Juni 1939 getroffen in Berlin ermöglichte es, den Deutschen im seit dem Ersten Weltkrieg italienisch annektierten Gebiet von Süd-Tirol bis zum 31. Dezember 1939 entweder für die deutsche Staatsbürgerschaft zu optieren oder sich für die Beibehaltung der italienischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden.

Ziel war es, den deutsch-italienischen Spannungsherd Süd-Tirol damit vorerst zu befrieden und Italien für die Unterstützung beim zuvor erfolgten Münchner Abkommen Vertrauensschutz zu geben. Hitlers Taktik war dabei, die „Südtirolfrage“ stillzulegen, um die Voraussetzung für ein Bündnis mit Italien zu schaffen. Laut Hitler sollte Italien keine Verlegenheit bereitet werden. Erst nach dem Eingehen eines Paktes könnte wieder über Südtirol verhandelt werden.[1]

Entgegen den antideutschen Lügen im Sinne der politischen Korrektheit wurde jedoch niemand gezwungen, deshalb irgendwohin umzusiedeln. Und schon gar nicht auf die Krim, wie sich einige der Geschichtsfälscher selbst heute noch (2013) nicht entblöden zu behaupten.

Als Teil der Operationszone Alpenvorland wurde das deutsche Gebiet Süd-Tirols 1943 per Führererlaß dann wieder unter deutsche Verwaltung gestellt. Mit dem Gruber-de Gasperi-Abkommen gab der österreichische Teil Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg das Gebiet wieder leichtfertig in vorauseilender Erfüllungspolitik unter italienische Verwaltung ab.

Fußnoten

  1. siehe Rolf Steininger: „Südtirol im 20. Jahrhundert. Vom Leben und Überleben einer Minderheit“ (Innsbruck – Wien 1997) 158–162