Holocaust-Tatauierung
Unter der sogenannten Holocaust-Tatauierung versteht man angeblich auf Befehl der Deutschen in großem Ausmaß durchgeführte Tatauierungen von ehemals im Konzentrationslagers Auschwitz internierten „Holocaust-Überlebenden“ mit ihren Häftlingsnummern.
Obwohl es bis auf die Behauptungen einiger ehemaligen Häftlinge keinen Beweis dafür gibt, daß jemals ein Häftling auf Befehl der Nationalsozialisten tatauiert wurde,[1] und auch keine wissenschaftliche Studie existiert, die feststellt, ob es sich tatsächlich um Tatauierungen handelt, werden die „Holocaust-Tatauierungen“ weltweit und vornehmlich in der BRD als grausames Symbol des „Holocausts“ mit angeblicher Beweiskraft postuliert.
Anläßlich der UN-Vollversammlung im September 2009 instrumentalisierte der israelische Politiker Benjamin Netanjahu die propagierte „Holocaust-Tatauierung“ gegen den iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad, welcher zuvor den „Holocaust“ als Mythos bezeichnet hatte, indem er sagte:
- „Und was ist mit den Auschwitz-Überlebenden, deren Arme immer noch die von den Nazis tätowierten Nummern tragen? Sind diese Tattoos eine Lüge?“[2]
Tautauierte Sowjet-Gesäße
Laut des sowjetischen „Beweisdokumentes“ USSR-343 gab es einen OKW-Erlaß vom 20. Juli 1942, der vorsah, das Gesäß aller sowjetischen Kriegsgefangenen zwecks Identifikation zu tätowieren:[3]
- „Betrifft: Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen durch ein Merkmal.
- 1. Die sowj. Kr. Gef. sind durch ein besonderes und dauerhaftes Merkmal zu kennzeichnen.
- 2. Das Merkmal besteht in einem nach unten geöffneten spitzen Winkel von etwa 45° und 1 cm Schenkellänge auf der linken Gesässhalfte (/\), etwa handbreit von der Afterspalte entfernt. Es ist mit Lanzetten, wie sie bei jeder Truppe vorhanden sind, auszuführen. Als Farbstoff ist chinesische Tusche zu verwenden.
Bei der Anbringung ist folgendermaßen zu verfahren:
Oberflächliches Ritzen der gespannten Haut mit der mit chinesischer Tusche benetzten, vorher ausgeglühten Lanzette. Tiefe blutende Schnitte sind dabei zu vermeiden. Da z. Zt. noch keine ausreichenden praktischen Erfahrungen über die Dauer der Haltbarkeit der Kennzeichnung vorliegen, ist zunächst in Abstanden von 14 Tagen, 4 Wochen und nach einem Vierteljahr die Kennzeichnung zu überprufen und notfalls zu erneuern (siehe Ziffer 7). - 3. [...]“
Auch die Frage, ob es ehemalige sowjetische Kriegsgefangene mit einem nach unten geöffneten spitzen Winkel von etwa 45° und 1 cm Schenkellänge auf ihrer linken Gesäßhälfte gibt, wurde nie wissenschaftlich untersucht.