Bastard

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Bastard ist die Bezeichnung für ein uneheliches Kind, der Begriff entsprang dem Feudalwesen, Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem aber des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Einem Bastard war es nicht erlaubt, die Ländereien und Titel des väterlichen Erzeugers zu erben.

Erläuterung

Außerhalb des Adels wurden vorerst die Bezeichnungen „Bankert“/„Bankart“ (d. h. das auf der Schlafbank der Magd, nicht im Ehebett des Hausherrn gezeugte Kind) oder „Kegel“ (uneheliches Kind) verwendet. Im 18. und 19. Jahrhundert war der Bastard dann grundsätzlich eine uneheliches Kind. Eine Mutter, die außerhalb der Ehe schwanger wurde, wurde allgemeinhin als „Hure“ bezeichnet, weshalb der Bastard auch als Hurenkind bezeichnet wurde.

Im Laufe des späten 20. Jahrhunderts, mit der Abnahme der Wertigkeit von Ehe und christlicher Moral, entwickelte sich die Bezeichnung Bastard (wie auch Hurensohn) zu einem beleidigenden Synonym für einen Scheißkerl, Saukerl, Schweinehund, Arschloch usw., den man ggf. für minderwertig hält.

„Hurensohn“, „Hurentochter“ gepaart mit einem „Isch ficke deine Mutter“ und/oder einem „Du Jude“ gehört zu den bevorzugten verbalen Angriffsformen krimineller Jugendlicher in Ausländerbanden der BRD. So z. B. bezeichnete der „Koma-Schläger“ von Tugce Albayrak die junge Studentin als „Hurentochter“, sie erwiderte mit „Hurensohn“, daraufhin holte der Ausländer zum tödlichen Schlag aus.

Mischling

In der Biologie oder Zucht ist Bastard eine veraltete Bezeichnung für eine Hybride.

Hurenkind

Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm verzeichnet den Hurensohn als bereits im 18. Jahrhundert etabliertes Schimpfwort und nennt als Belegstelle Friedrich Schillers Die Verschwörung des Fiesco zu Genua von 1783: „Heraus, Hassan! Hurensohn der Hölle! Hassan! Hassan!“

„Huren-Sohn“ findet sich bereits 1710 in der Oper Croesus von Reinhard Keiser. Die Oeconomische Encyclopädie kennt im 18. Jahrhundert den Hurensohn – nicht aber eine Hurentochter – als ein aus unehelichem Beyschlafe erzeugter Sohn. Die Einzelheiten werden unter dem Begriff Hurkind dargestellt:

„Das Hurkind, in der harten Sprechart. […] Im engsten Verstande, ein von einer öffentlichen Hure erzeugtes Kind, oder ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater die Mutter nicht mit Gewißheit anzugeben vermag, ein Bankart […]“

Buchdruck

Beim Buchdruck verwendet man für Besonderheiten im Schriftsatz auch die Bezeichnungen „Hurenkind und Schusterjunge“. Wenn beim Buchdruck etwa ein einzelnes Wort oder eine halbe Zeile über das Kapitelende auf eine ansonsten leere Seite hinüberrutscht, dann nennt man dies „Hurenkind“ (so, wie ein wirkliches Hurenkind eben immer allein steht). Dies gilt auch für erste und letzte Zeilen eines Absatzes im Satzspiegel:

„Ein Hurenkind weiß nicht, wo es herkommt, ein Schusterjunge nicht, wo er hingeht.“

Siehe auch