Informationsfreiheit

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Informationsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland das durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützte Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen“ (insbesondere Bücher, Internet, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) zu unterrichten. Die Informationsfreiheit steht als selbständiges Grundrecht neben der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit.

Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen. Die Informationsfreiheit schützt nicht nur die Entgegennahme von Informationen, sondern auch Aktivitäten zur Informationsverschaffung.[1]

Fußnoten

  1. Carl Creifelds, Rechtswörterbuch, Stichwort Informationsfreiheit, 15., neubearbeitete Auflage, 1999, ISBN 3406443001