Investitur

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Die Investitur (lat. investire „bekleiden)“ meint im Mittelalter entweder die Einsetzung des Lehnsmannes in sein Lehen (Lehnswesen) durch seinen Lehnsherrn oder die zeremonielle Übertragung eines kirchlichen Amtes im Christentum.[1] Dem Pfarrer wurden die Kirchenschlüssel überreicht, dem Abt der Krummstab, dem Bischof Ring und Stab (Krümme). Gegenwärtig ist die Investitur die Einweisung in ein niederes Amt. Beim Pfarrer wird sie auch Installation genannt, beim Bischof Inthronisation.[2]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Goerlitz, Erich (Hg.): Taschenhandbuch zur Geschichte. 1992.
  2. Rosenberg, Alfred (Hg.): Handbuch der Romfrage. 1940. Band 1.