Bischof
Bischof (mhd. bischof, ahd. biscof, über das Romanische von kirchenlateinisch episcopus von altgr. ἐπίσκοπος epískopos, „Aufseher“, „Behüter“, zu: sképthesthai, Skepsis) heißen in den meisten organisierten Kirchen des Christentums die laut kirchlicher Doktrin als Nachfolger der Apostel geltenden Kirchenbeamten, die in der Regel in einem räumlich abgegrenzten Bezirk (Diözese, Bistum, Landeskirche) die Kirchenführung als oberster geistlicher Würdenträger innehaben.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung des Bischofsamtes
Zur Zeit der Apostel gab es noch keine Bischöfe im späteren Sinne, vielmehr stand, nach dem Vorbild der jüdischen Synagoge, an der Spitze jeder Gemeinde eine Mehrheit von Vorstehern oder Ältesten („Presbytern“), für die in den sich bildenden christlichen Gemeinden der Name Bischof aufkam. Im 2. Jahrhundert n.d.Z. bildete sich die Sitte aus, den Vorsteher des Presbyterkollegiums mit gewissen Vorrechten auszustatten, und diesen vorzugsweise als Bischof zu bezeichnen.
Erst nach Mitte des 2. Jahrhunderts begann man, die kirchliche Einheit in Lehre und äußeren Ordnungen sicherzustellen, zu einer Zusammenfassung der Kirchengewalt in dem Bischofsamte oder „Episkopat“. Die Bischöfe galten fortan insbesondere als Träger des Heiligen Geistes, in denen durch Handauflegung von Geschlecht zu Geschlecht von den Aposteln her die echte Lehrüberlieferung sich fortpflanze und die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung zusammengefaßt sei. Dem entsprechend wurden ihnen noch besondere Vorrechte, z. B. das der Firmung und der Ordination, zugestanden.
Ursprünglich waren die Bischöfe untereinander im wesentlichen gleichgestellt. Allmählich aber wurden die Bischöfe auf dem Lande (Chorbischöfe) von den Stadtbischöfen abhängig und verloren seit dem 4. Jahrhundert auch den Namen Bischof. Andererseits erlangten die Bischöfe der größeren Städte, namentlich der Provinzialhauptstädte, ein Aufsichtsrecht über die übrigen, und es bildete sich ein Rangverhältnis unter ihnen aus, welches in den Titeln Erzbischof (der den ältesten Bischofssitz einer Region kennzeichnet), Metropolit, Patriarch und Papst seinen Ausdruck fand.
Nachdem durch das Vatikanische Konzil das Episkopalsystem (→ Episkopalismus) ausdrücklich verworfen und der Papst als Inhaber der bischöflichen Gewalt über die ganze Kirche (Universalepiskopat) anerkannt worden war, sind die Bischöfe als Stellvertreter (Vikare) des Papstes anzusehen, welche die bischöfliche Gewalt nicht kraft eigener Vollmacht, sondern im Auftrage des Papstes ausüben.
Reformation
Unter den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen hat nur die Anglikanische Kirche in England eine wirklich bischöfliche Verfassung und besondere durch den Empfang der Weihe bedingte Vorrechte des Bischofstandes beibehalten. Auch in Schweden haben die Bischöfe die Reformation überdauert.
Literatur
- Thomas Großbölting: Die schuldigen Hirten – Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Herder, 2022
- Krzysztof Charamsa: Der erste Stein: Als homosexueller Priester gegen die Heuchelei der katholischen Kirche, C. Bertelsmann Verlag, 2017, ISBN 978-3570103272 [320 Seiten]
- Horst Herrmann: Kirchenfürsten. Zwischen Hirtenwort und Schäferstündchen. Goldmann Verlag, 1994, ISBN 3442123879
- Eric Lacanau / Paolo Luca: Die sündigen Päpste. Dolce Vita am Hof des Vatikans in Mittelalter und Renaissance. Mit s/w-Abbildungen. Tosa Verlag, Wien 1990, ISBN 978-3-404-64091-1