Direktive JCS 1067
Die Direktive JCS 1067 an den Oberbefehlshaber der Besatzungstruppen der USA in Rest-Deutschland legte bereits im April 1945 die Grundzüge der US-amerikanischen Besatzungspolitik nach der endgültigen Zerstörung Deutschlands fest. Ihre Bestimmungen in Anlehnung an den Morgenthau-Plan blieben zwar nur offiziell bis Mitte 1947 gültig, wurden jedoch nie aufgehoben, sondern durch den Kalten Krieg nur formal abgeschwächt. Demnach ist das Deutsche Reich als Feindstaat zu behandeln, der dauerhaft daran gehindert werden muß, jemals wieder souverän und unabhängig zu werden. Konkret beinhaltete die Direktive die geplanten Schritte zur endgültigen wirtschaftlichen und politischen Zerstörung Deutschlands, die nach dem Ende des Kalten Krieges 1990 mit subtileren Mitteln fortgeführt werden.
Die Direktive JCS 1067 besagte unter anderem, daß die Militärgouverneure keine Schritte unternehmen durften, die
- a) zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands führen könnten
oder
- b) geeignet sind, die deutsche Wirtschaft zu erhalten oder zu stärken.
Literatur
- VAWS-Pressebüro: Die Vernichtungspläne, „Verträge“ und „Abkommen“, o. J. [500 S.], zu beziehen über Buchdienst Hohenrain[1]
- Der Große Wendig, Band 5: 1089 Die Direktive JCS 1067 • 710