Jackson, Robert Hougwout

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Robert H. Jackson (1892-1954)

Robert Hougwout Jackson (geb. 13. Februar 1892 in Spring Creek, Pennsylvanien; gest. 19. Oktober 1954 in Washington D.C.) war ein US-amerikanischer Jurist, Freimaurer und Chefankläger beim Nürnberger Tribunal.

Leben und Wirken

Jackson war der Sohn eines US-amerikanischen Bauern und dessen niederländischer Frau. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität von Albany und erhielt 1913 seine Zulassung zum Rechtsanwalt von der Anwaltskammer in Neu York. 1918 ließ er sich als Anwalt in Jamestown nieder.

Er war Vizepräsident des Generalrates der Bank von Jamestown und arbeitete später an verschiedenen Stellen in der staatlichen Verwaltung. Von 1936 bis 1939 war er stellvertetender Justizminister der USA[1] und 1940 Justizminister. Ab Juli 1941 war Jackson Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.[2]

1945/46 fungierte er als Chefankläger der USA bei den Nürnberger Schauprozessen. Sein Assistent war der aus Polen stammende Jude Raphael Lemkin. Wie es zur Einrichtung des Tribunals kam, berichtete der Zionist Nahum Goldmann so:[3]

„Während des Krieges hatte der Jüdische Weltkongreß in Neu York ein Institut für jüdische Angelegenheiten geschaffen, dessen Sitz heute in London ist. Seine Leiter waren zwei bedeutende litauische Juden, Jacob und Nehemiah Robinson. Dank ihnen arbeitete das Institut zwei absolut revolutionäre Ideen aus: Das Nürnberger Tribunal und die deutsche Wiedergutmachung. [...] Wir hatten Erfolg, weil es Robinson gelang, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, zu überzeugen.“

Jackson äußerte gelegentlich seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Tuns gegenüber Kollegen und gegenüber Präsident Harry S. Truman. Jackson teilte dem Präsidenten mit, daß die Franzosen die deutschen Kriegsgefangenen so schwer mißbrauchen und gegen die Genfer Konvention verstoßen, daß die britischen und amerikanischen Besatzungstruppen dabei waren, sie aus der französischen Haft zu holen, während die französischen Staatsanwälte die Deutschen wegen Kriegsverbrechen anklagen, die auf einer weniger harten Behandlung der Gefangenen beruhen. Jackson schrieb Truman im Oktober 1945, daß einige der Alliierten die gleichen Verbrechen begingen, für die sie die Deutschen verfolgten.

„Wir verfolgen die Plünderung und unsere Verbündeten praktizieren sie. Wir sagen, daß ein aggressiver Krieg ein Verbrechen ist, und einer unserer Verbündeten (Sowjetunion) beansprucht die Souveränität über die baltischen Staaten, die auf keinem Titel außer der Eroberung beruht.“

Sein Kollege, der Richter des Obersten Gerichtshofs William O. Douglas, stimmte zu, daß die Prozesse fehlerhaft waren, und nannte sie einen Verstoß gegen den Grundsatz Nulla poena sine lege.[4]

Für seine „Verdienste“ wurde Jackson 1951 für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen.[5]

Fußnoten

  1. Vgl.: „Attorney General“, in der BRD „Generalbundesanwalt“, der in den USA auch dem Justizministerium vorsteht
  2. Eintrag „Jackson, Robert H.“ in Munzinger Online/Personen – Internationales Biographisches Archiv
  3. 96-book.png  Faksimile Nahum Goldmann: The Jewish Paradox, Grosset & Dunlap, 1978, S. 122:

    „During the war the WCJ had created an Institute of Jewish Affairs in New York (its headquarters are now in London). The directors were two great Lithuanian Jewish jurists, Jacob and Nehemiah Robinson. Thanks to them, the Institute worked out two completely revolutionary ideas: the Nuremberg tribunal and German reparations. [...] The success came from Robinson managing to convince the Supreme Court judge, Robert Jackson“

  4. Frederick Taylor: Exorcising Hitler: The Occupation and Denazification of Germany, Seite 232
  5. Robert H. Jackson, Der Spiegel, 14. März 1951