Judenvermögensabgabe

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Jüdisches Nachrichtenblatt vom 25.08.1939 zur Anrechnung der Judenvermögensabgabe auf die Reichsfluchtsteuer

Die Judenvermögensabgabe war eine Sonderabgabe, welche reiche Juden in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mußten. Die Abgabe wurde jedoch auf die Reichsfluchtsteuer angerechnet. Ziel war nicht in erster Linie, wie im Sinne der gegenwärtigen politischen Korrektheit postuliert, Geld einzutreiben, sondern die in Deutschland lebenden Juden zur Auswanderung zu bewegen.

Nach dem jüdischen Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath und der darauf folgenden Reichskristallnacht 1938 verlangte Hermann Göring eine Kontributionszahlung von 1 Milliarde Reichsmark (RM) als Sühneleistung für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“. Die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit (RGBl. I, 1579) vom 12. November 1938 war von Hermann Göring unterzeichnet, dem 1936 eine Generalvollmacht zum Erlaß von Rechtsverordnungen erteilt worden war.

Hintergründe

Eine vergleichbare Strafsteuer hatte Adolf Hitler bereits 1936 nach dem jüdischen Mord an Wilhelm Gustloff erwogen, danach einen „Plan der Erhebung einer Judensondersteuer grundsätzlich gebilligt“ und ein Gesetz ausarbeiten lassen, das sofort nach dem Gustloff-Prozess verkündet werden sollte. In einer geheimen Denkschrift zum Vierjahresplan proklamierte Hitler im August 1936, dass zur Erreichung der militärpolitischen Ziele Deutschlands u. a. ein Gesetz erlassen werden sollte, „das das gesamte Judentum haftbar macht für alle Schäden, die durch einzelne Exemplare dieses Verbrechertums der deutschen Wirtschaft und damit dem deutschen Volke zugefügt werden“. Am 18. Dezember desselben Jahres teilte der Staatssekretär im Reichsinnenministerium Wilhelm Stuckart dem Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht vertraulich mit, Hitler habe die „Erhebung einer Judensteuer grundsätzlich gebilligt“ und angeordnet, „die Vorbereitungen eines entsprechenden Gesetzesentwurfs so zu beschleunigen, daß die Möglichkeit gegeben wäre, das Gesetz bereits nach Ende des Gustloff-Prozesses zu verkünden“. Diese Pläne gediehen bis zu einem Gesetzentwurf, der allen Juden für das Rechnungsjahr 1937 Sonderzuschläge auf Lohn- und Vermögenssteuern auferlegte. Hitler sah jedoch aus außenpolitischen Gründen, aber auch aufgrund von Bedenken der Ministerialbürokratie von einer Umsetzung ab, „offensichtlich in der Absicht, eine günstigere Situation abzuwarten“.

Am 10. November 1938 erfuhr Reichswirtschaftsminister Walther Funk von Joseph Goebbels, dass Adolf Hitler befehle, nunmehr alle Juden aus der deutschen Wirtschaft auszuschalten. Am gleichen Tage fanden sich Göring und Goebbels bei Hitler ein, und Goebbels schlug dabei vor, den Juden eine Kontribution aufzuerlegen. Göring versicherte während der Verhandlung vor dem Internationalen Militärgerichtshof, dass Hitler auch hinter den Zielen der anderen kurz darauf erlassenen Gesetze stand:

„Ich möchte betonen, dass ich, obwohl ich schriftlichen Auftrag und Befehl, mündlich wie schriftlich, vom Führer gehabt habe, diese Gesetze durchzuführen und zu erlassen, die volle und ganze Verantwortung für diese von mir gezeichneten Gesetze auf mich nehme, denn ich habe sie erlassen und bin damit für sie verantwortlich und denke nicht daran, mich hinter den [sic] Befehl des Führers in irgendeiner Form zu verstecken.“

Große Besprechung über die Judenfrage

Pünktlich um 11 Uhr bittet Hermann Göring am 12. November 1938 in den großen Sitzungssaal des Luftfahrtministeriums zu einer "Großen Besprechung über die Judenfrage" Teilnehmer sind unter anderen Goebbels und Heydrich sowie das Vorstandsmitglied der Allianz-Versicherung Eduard Hilgard. Es geht zunächst um die wirtschaftlichen Folgen des Pogroms. Immerhin seien allein die Glasschäden des 9. November doppelt so hoch wie der normale Glasbruch eines ganzen Jahres. Göring bringt nach der Mittagspause die beschlossenen Verordnungen zu Papier und verkündet sie anschließend offiziell: Die jüdischen Bürger werden wegen der "feindlichen Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich" mit einer Kollektivstrafe von einer Milliarde Reichsmark belegt. Die "Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes" zwingt die jüdischen Geschäftsleute, alle Schäden auf eigene Kosten zu beseitigen. Eine dritte Verordnung regelt schließlich die "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben".


Durchführung

Bereits im Frühjahr 1938 war eine Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden ergangen. Juden mussten demnach bis Ende Juli ihr Vermögen deklarieren, wenn der Wert 5.000 RM überstieg. Eine Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden vom 21. November 1938 (RGBl. I, S. 1638f) griff darauf zurück und bestimmte, dass alle Juden mit einem Vermögen über 5.000 RM 20 % davon in vier Raten bis zum 15. August 1939 an ihr Finanzamt abführen mussten. In der Verordnung war ausdrücklich vorbehalten, dass weitere Zahlungen abgefordert werden konnten, wenn auf diese Weise die Gesamtsumme von einer Milliarde Reichsmark nicht erreicht würde. Tatsächlich wurde mit einer weiteren Verordnung eine fünfte Rate verlangt, die zum 15. November 1939 fällig wurde. Die Gesamtsumme belief sich schließlich auf 1.126.612.495,00 RM.

Tatsächlich zahlte nur ein Bruchteil der in Deutschland verbliebenen Juden diese Strafsteuer. In Hamburg hatten zum Beispiel nur 16 Prozent eine Vermögenserklärung abgeben müssen, die als Basis für die Judenvermögensabgabe herangezogen wurde.[1]

Nach den geheimen innenpolitischen Stimmungsberichten, die vom Sicherheitsdienst Reichsführer-SS erhoben wurden, kritisierten Teile der Bevölkerung die Zerstörung von Sachwerten während der „Reichskristallnacht“. Die den Juden pauschal auferlegte Geldstrafe wurde hingegen in vielen Fällen als gerechte Strafe angesehen.

Göring sagte dazu:

Die „Judenvermögensabgabe fließt ausschließlich dem Reiche zu, das es für seine allgemeinen Aufgaben und damit zum Wohl des gesamten deutschen Volkes verwenden wird.“

Finanzpolitischer Hintergrund

Für das Jahr 1939 war die Tilgung von Mefo-Wechseln fällig. Im Haushalt klaffte eine erhebliche Lücke: Es bestand 1938 ein Kassendefizit von zwei Milliarden Reichsmark. Walther Bayrhoffer vom Reichsfinanzministerium befürchtete Mitte November 1938 „die Möglichkeit, dass das Reich zahlungsunfähig” würde.[2] Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes notierte nach einer internen Rede Görings am 18. November 1938:

"Sehr kritische Lage der Reichsfinanzen. Abhilfe zunächst durch die der Judenschaft auferlegte Milliarde und durch die Reichsgewinne bei Arisierung jüdischer Unternehmungen."[3]

In welcher finanziellen Klemme sich der deutsche Staat im November befand, wird dadurch augenscheinlich, dass die dringend erwarteten Strafgelder aus der „Judenbuße“ mit Hilfe deutscher Großbanken vorfinanziert wurden. Durch 1 Milliarde Reichsmark erhöhten sich die Reichseinnahmen mit einem Schlag von 16 auf 17 Milliarden Mark, also um gut 6 Prozent.


Siehe auch


Verweise

Fußnoten

  1. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. S. 56
  2. Götz Aly: Hitlers Volksstaat... Seite 61/62.
  3. Götz Aly: Hitlers Volksstaat... Seite 62.