Stuckart, Wilhelm
Wilhelm Stuckart ( 16. November 1902 in Wiesbaden; 15. November 1953 bei Hannover) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Als hochrangiger Beamter im Reichsministerium des Innern wirkte er an bedeutenden Gesetzgebungsverfahren mit und verfaßte rechtswissenschaftliche Standardwerke.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Wilhelm Stuckart war der Sohn eines Eisenbahners. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in München und Frankfurt am Main und promovierte 1928 zum Dr. jur. Als Schüler war Stuckart Führer der Jugendgruppe der DNVP in Wiesbaden. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gegen Deutschland kämpfte er im Freikorps Epp und war im Ruhraufstand gegen die französischen Besatzer aktiv, wobei er zweimal verhaftet wurde. Im Dezember 1922 schloß er sich der NSDAP in München an.
In der Weimarer Republik erhielt er wegen seiner Parteizugehörigkeit ein Berufsverbot als Richter. Nach der Regierungsübernahme der NSDAP betraute man Wilhelm Stuckart mit dem Amt eines Staatssekretärs in Preußen. Im März 1935 wechselte er in das Reichsministerium des Innern.
Wilhelm Stuckart war Mitverfasser der Nürnberger Gesetze, zu deren Kommentatoren Hans Globke gehörte. 1942 nahm er an der Wannsee-Konferenz teil. Im Januar 1944 zeichnete man ihn mit dem Ehrenrang eines SS-Obergruppenführers aus.
Nach dem Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der VSA zum Weltkrieg wurde, hörten die Kriegssieger nicht auf, Millionen Deutsche, unter ihnen Führungspersonen und Funktionsträger, zu verfolgen und umzubringen.[1] Dieses Vorgehen kleideten sie teilweise in Formen des Rechts.[2] So wurde Wilhelm Stuckart am 23. Mai 1945 verhaftet und Angeklagter in einem illegalen Schauprozeß, den die Alliierten veranstalteten, um nach dem Zusammenbruch Deutsche zu beseitigen oder ihnen die Freiheit entziehen zu lassen. 1949 ließen sie einen entsprechenden Spruch fällen, der auf vier Jahre Gefangensetzung lautete. Diese galten bereits als verbüßt.
1953 kam Wilhelm Stuckart unter ungeklärten Umständen bei einem Autounfall ums Leben.[3]
Werke
- Nationalsozialistische Rechtserziehung, Frankfurt am Main 1935
- Mit Wilhelm Albrecht: Neues Staatsrecht, 9. Auflage 1937
- Mit Rolf Schiedermair (1909–1991):
- Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Dritten Reiches, 2. Aufl., Kohlhammer, Leipzig 1939 [118 S.]
- Neues Staatsrecht I. Der neue Staatsaufbau, Verlag W. Kohlhammer, Leipzig, 18. Aufl. 1943 [151 S.]
- Neues Staatsrecht II. Die Errichtung des Großdeutschen Reiches, Verlag W. Kohlhammer, Leipzig, 15. Aufl. 1941 [101 S.]
- Mit Rolf Schiedermair und Harry v. Rosen-v. Hoewel: Der Staatsaufbau des Deutschen Reichs in systematischer Darstellung (Neues Staatsrecht III), Verlag W. Kohlhammer, Leipzig 1943 [174 S.] – Auszüge: Staatsangehörigkeitsrecht, Reichsbürgerrecht, Die Rechtsstellung des Volksgenossen
- Als Herausgeber, mit Reinhard Höhn und Gerhard Klopfer: Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung
Literatur
- Das Deutsche Führerlexikon, Otto Stollberg G.m.b.H., Berlin 1934